Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FBM FrankfurterBauManagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Berner Straße 97, 60437 Frankfurt am Main
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 78986
EUID
DEM1201.HRB78986
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 80/21
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Klaus Dieter Kuhaupt
Adresse
Erlenbacher Stadtweg 45, 60437 Frankfurt am Main
Termine & Fristen
Bekanntmachung
23.03.2024
Forderungsanmeldefrist
15.04.2024
Widerspruchsfrist
29.04.2024
Bekanntmachung
15.05.2024
Einwendungsfrist
01.07.2024
Gegenstand des Unternehmens
Projekt-Planung sowie die Erbringung von Generalunternehmerleistungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FBM FrankfurterBauManagement GmbH ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde die Prüfung der bis zum 15.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Gläubiger, der Insolvenzverwalter und die Schuldnerin konnten bis zum 29.04.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen erheben. Unwiderrufte Forderungen gelten als festgestellt. Im weiteren Verfahrensverlauf ist die Verwertung der Insolvenzmasse beendet. Dem Insolvenzverwalter wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Gläubiger konnten bis zum 01.07.2024 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erheben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände stellen. Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung liegen zur Einsicht aus. Die Vergütung des Insolvenzverwalters wurde durch Beschluss des Gerichts festgesetzt, wobei eine Erhöhung der Regelvergütung um 60% aufgrund von Mehrarbeit und Schwierigkeitsgrad gerechtfertigt wurde. Die maßgebliche Masse belief sich auf 104.591,76 EUR.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 80/21 F-13-8 - In dem Insolvenzverfahren FBM FrankfurterBauManagement GmbH, Berner Straße 97, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 78986),
vertreten durch: Klaus Dieter Kuhaupt, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 15.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderu…
810 IN 80/21 F-13-8 - In dem Insolvenzverfahren FBM FrankfurterBauManagement GmbH, Berner Straße 97, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 78986),
vertreten durch: Klaus Dieter Kuhaupt, (Geschäftsführer),
wird die Prüfung der bis zum 15.04.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 29.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 23.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 80/21 F-13-8 In dem Insolvenzverfahren FBM FrankfurterBauManagement GmbH, Berner Straße 97, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 78986),
vertreten durch:
Klaus Dieter Kuhaupt, Erlenbacher Stadtweg 45, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung…
810 IN 80/21 F-13-8 In dem Insolvenzverfahren FBM FrankfurterBauManagement GmbH, Berner Straße 97, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 78986),
vertreten durch:
Klaus Dieter Kuhaupt, Erlenbacher Stadtweg 45, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 01.07.2024 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 15.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Frankfurt am Main
15.05.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 80/21 F-13-8
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
FBM FrankfurterBauManagement GmbH, Berner Straße 97, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 78986),
vertreten durch:
Klaus Dieter Kuhaupt, Erlenbacher Stadtweg 45, 60437 Frankfurt am…
Amtsgericht Frankfurt am Main
15.05.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 80/21 F-13-8
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
FBM FrankfurterBauManagement GmbH, Berner Straße 97, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 78986),
vertreten durch:
Klaus Dieter Kuhaupt, Erlenbacher Stadtweg 45, 60437 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR xxx
Auslagen EUR xxx
Zustellungsauslagen EUR xxx
Umsatzsteuer EUR xxx
Summe EUR xxx
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 104.591,76 errechnet sich zunächst die Regelvergütung von EUR xxx, die insbesondere aufgrund der Seitens des Insolvenzverwalters im Bereich eines obstruktiven Schuldners und der fehlenden/unvollständigen Buchhaltung geleisteten Mehrarbeit sowie dem allgemein festzustellenden Schwierigkeitsgrad und Umfang des Gesamtverfahrens eine Erhöhung der Regelvergütung um 60% auf die dann ausreichend und angemessene Gesamtvergütung von netto EUR xxx rechtfertigt.
Antragsgemäß sind Auslagenpauschale und Zustellungsauslagen sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festzusetzen gewesen, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
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