Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FD Fleischhauer Datenträger und -service GmbH & Co KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRA 2924
EUID
DER2201.HRA2924
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 292/00
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Derpa
Adresse
Jahnstraße 4-6, 70597 Stuttgart
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
06.08.2010
Vergütungsfestsetzung
07.11.2024
Bericht Verwalter
23.04.2026
Bekanntmachung
28.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FD Fleischhauer Datenträger und -service GmbH & Co KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Derpa, übt sein Amt seit dem 06.08.2010 aus. Durch Beschluss vom 07.11.2024 wurde die bis dahin angefallene Vergütung nebst Auslagen festgesetzt. Im Anschluss an diese Festsetzung wird der nach Durchführung der Verteilung verbleibende Bestand in Höhe von xxx EUR dem Insolvenzverwalter als weitere Auslagen, insbesondere für die aufwändige Durchführung der Verteilung und die noch vorzunehmende Einlagerung von Belegen, festgesetzt. Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf weitere Auslagen, die ihm nach seinem Bericht vom 23.04.2026 aus den Einnahmen festgesetzt werden können. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen statthaft.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 292/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 2924 eingetragenen FD Fleischhauer Datenträger und -service GmbH & Co KG, Kohlenstr. 51, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 292/00
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRA 2924 eingetragenen FD Fleischhauer Datenträger und -service GmbH & Co KG, Kohlenstr. 51, 44795 Bochum, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 2778 eingetragene FD Fleischhauer Datenträger und -service Verwaltungs-GmbH GmbH, Kohlenstr. 51, 44795 Bochum, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Friedrich von Buchwald Einzelkaufmann, Luegete 33, CHE-8053 Zürich, Schweiz, und Herrn Dr. Claus, Bressmer, Schübelstr. 6, 8700 Küsnacht, Schweiz,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christian Derpa, Jahnstraße 4-6, 70597 Stuttgart
wird im Anschluss an die Festsetzung der Vergütung und Auslagen durch Beschluss vom 07.11.2024 der nach Durchführung der Verteilung verbleibende Bestand in Höhe vom xxx EUR dem Insolvenzverwalter als weitere Auslagen, insbesondere für die aufwende Durchführung der Verteilung und die noch vorzunehmende Einlagerung von Belegen aus dem Verfahren, festgesetzt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 06.08.2010 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Durch Beschluss vom 07.11.2024 wurde dem Insolvenzverwalter die bis dahin angefallene Vergütung nebst Auslagen festgesetzt. Der Insolvenzverwalter hat Anspruch auf weitere Auslagen; diese können ihm nach seinem Bericht vom 23.04.2026 aus den Einnahmen festgesetzt werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 eingesehen werden.
80 IN 292/00
Amtsgericht Bochum, 28.04.2026
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