Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FDS Dienstleistungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Rhedaer Str. 11, 59302 Oelde
Handelsregister
Amtsgericht Münster (Westfalen) HRB 6968
EUID
DER2713.HRB6968
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Münster
Aktenzeichen
72 IN 2/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Herr Werner Fuths
Adresse
Rhedaer Straße 11, 59302 Oelde
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung / Stichtag Stellungnahmen
27.06.2024
Prüfungsstichtag
26.08.2025
Prüfungsstichtag
10.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand der Gesellschaft ist die Grob- und Feinzerlegung, der Verpackungs- Reinigungs- und Fleischhandel. Die Gesellschaft kann alle damit zusammenhängenden Geschäfte tätigen und sich an anderen Unternehmen des gleichen oder ähnlichen Geschäftszweiges in jeder geeigneten Form beteiligen oder solche Unternehmen erwerben oder Zweigniederlassungen errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FDS Dienstleistungs-GmbH ist eröffnet und läuft. Im Zeitraum von Juni 2024 bis Juli 2026 wurden mehrere Beschlüsse des Amtsgerichts Münster verkündet. Am 27.06.2024 war ein Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren angesetzt, um über einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Herrn Werner Fuths abzustimmen. Dieser sah die Zahlung von 100.000,00 € an die Masse unter Anerkenntnis eines Anfechtungsanspruchs in Höhe von 213.292,29 € vor. Bis zu diesem Stichtag mussten Stellungnahmen der Gläubiger eingehen; bei Ausbleiben galt die Zustimmung als erteilt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden nachträglich angemeldete Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft. Der erste festgestellte Prüfungsstichtag war der 26.08.2025, an dem Widersprüche gegen die Forderungen eingelegt werden mussten. Ein weiterer Prüfungsstichtag wurde auf den 10.03.2026 festgelegt, ebenfalls für das schriftliche Verfahren. Die entsprechenden Tabellen und Urkunden waren zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Gerichts niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6968 eingetragenen FDS Dienstleistungs-GmbH, Rhedaer Straße 11, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Fuths, Rhedaer Straße 11, 59302 Oel…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6968 eingetragenen FDS Dienstleistungs-GmbH, Rhedaer Straße 11, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Fuths, Rhedaer Straße 11, 59302 Oelde
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 10.03.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 2/21
Amtsgericht Münster, 27.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6968 eingetragenen FDS Dienstleistungs-GmbH, Rhedaer Straße 11, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Fuths, Rhedaer Straße 11, 59302 Oel…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6968 eingetragenen FDS Dienstleistungs-GmbH, Rhedaer Straße 11, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Fuths, Rhedaer Straße 11, 59302 Oelde
wird Termin für eine Gläubigerversammlung im schriftlichen Verfahren (§ 5 InsO)
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Verwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Abschluss eines Vergleiches mit Herrn Werner Fuths. Dieser zahlt 100.000,00 € an die Masse unter Anerkenntnis des eingeklagten Anfechtungsanspruches i.H.v. 213.292,29 €. Nach Zahlung wird Herr Fuths von den weiteren anerkannten Forderungen frei bestimmt auf den 27.06.2024.
Spätestens an diesem Tag müssen die Stellungnahmen der Gläubiger bei Gericht eingehen.
Der Antrag der Verwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung nebst Ablichtung des Vergleichs vom 16.05.2024 liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstraße 2, 48145 Münster, Raum 224 B, aus.
Gehen bis zum Stichtag am 27.06.2024 keine schriftlichen Äußerungen stimmberechtigter Gläubiger ein (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zur besonders bedeutsamen Rechtshandlung des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
72 IN 2/21
Amtsgericht Münster, 06.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6968 eingetragenen FDS Dienstleistungs-GmbH, Rhedaer Straße 11, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Fuths, Rhedaer Straße 11, 59302 Oel…
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 72 IN 2/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 6968 eingetragenen FDS Dienstleistungs-GmbH, Rhedaer Straße 11, 59302 Oelde, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Werner Fuths, Rhedaer Straße 11, 59302 Oelde
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 26.08.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 223 B niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Münster eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
72 IN 2/21
Amtsgericht Münster, 01.07.2025
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