Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FegeFlotte Bochum UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Uevelgönne 4, 44795 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 19770
EUID
DER2201.HRB19770
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 246/25
Phase
Eröffnungsbeschluss
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Frauke Heier
Adresse
Bongardstraße 29, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Antragstellung
01.04.2025
Antragstellung
11.06.2025
Antragstellung
07.07.2025
Eröffnung
25.11.2025 , 10:14 Uhr
Forderungsanmeldefrist
06.01.2026
Berichtstermin
17.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Dienstleistungen mit dem vornehmlichen Zweck - des Reinigens von Gebäuden (einschließlich Fensterreinigung), - des Erbringens von Hausmeisterdiensten (Hausmeisterservice), - der Durchführung eines Hol- und Bringeservice für Senioren, Pflegebedürftige, Behinderte usw. sowie - eines generellen Einkaufs- und Begleitservice. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Sollten hierfür besondere Genehmigungen erforderlich sein, hat die Gesellschaft diese zu beantragen bzw. einzuholen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bochum hat am 25.11.2025 um 10:14 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FegeFlotte Bochum UG (haftungsbeschränkt) wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet. Die Eröffnung erfolgte auf Antrag von Gläubigern, die am 01.04.2025, 11.06.2025 und 07.07.2025 bei Gericht eingegangen waren. Zugleich wurden die Verfahren 80 IN 246/25, 80 IN 449/25 und 80 IN 505/25 miteinander verbunden. Zur Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Frauke Heier ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.01.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 17.02.2026. Die Unterlagen werden ab dem 20.01.2026 zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Schuldnerin das Recht der sofortigen Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 246/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19770 eingetragenen FegeFlotte Bochum UG (haftungsbeschränkt), Uevelgönne 4, 44795 Bochum, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Vasilios Bakas, Hasenkampstr. 7c, 44795 Bochum,
wird wegen Zahlungsunfähi…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 246/25
Über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bochum unter HRB 19770 eingetragenen FegeFlotte Bochum UG (haftungsbeschränkt), Uevelgönne 4, 44795 Bochum, vertreten durch den Geschäftsführer Herr Vasilios Bakas, Hasenkampstr. 7c, 44795 Bochum,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 25.11.2025, um 10:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund am 01.04.2025, am 11.06.2025 und am 07.07.2025 bei Gericht eingegangener Anträge von Gläubigern .
Zugleich werden die Verfahren 80 IN 246/25, 80 IN 449/25 und 80 IN 505/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Frauke Heier, Bongardstraße 29, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 06.01.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 17.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht der Insolvenzverwalterin werden spätestens ab dem 20.01.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 246/25
Bochum, 25.11.2025
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