Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Feinoptik Trabert GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Thüringen
Handelsregister
Amtsgericht Jena HRB 522301
EUID
DEY1206.HRB522301
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
8 IN 164/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Thomas Patschke
Adresse
Grietgasse 6, 07743 Jena
Telefon
03641 5598254
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
20.05.2026 , 10:00 Uhr
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
01.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Feinoptik Trabert GmbH wurde durch den Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung eingeleitet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Jena, während das zuständige Insolvenzgericht das Amtsgericht Gera ist. Am 20.05.2026 wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet und Rechtsanwalt Thomas Patschke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungen der Schuldnerin waren fortan nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Später, am 01.06.2026, wurden diese angeordneten Sicherungsmaßnahmen wieder aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 164/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Feinoptik Trabert GmbH, Am Egelsee 3, 07743 Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Sabine Trabert und Tim Trabert
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 522301
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kögler, Thietz-Bartram & Coll., Markt…
8 IN 164/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Feinoptik Trabert GmbH, Am Egelsee 3, 07743 Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Sabine Trabert und Tim Trabert
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 522301
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kögler, Thietz-Bartram & Coll., Markt 5, 07743 Jena, Gz.: 252/26KJ09 Kj/VS
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 20.05.2026 um 10:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Thomas Patschke, Grietgasse 6, 07743 Jena, Telefon: 03641 5598254, Telefax: 03641 5598377, Email: info@aw-anwaelte.de.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Gera
Rudolf-Diener-Straße 1
07545 Gera
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 20.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 164/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Feinoptik Trabert GmbH, Am Egelsee 3, 07743 Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Sabine Trabert und Tim Trabert
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 522301
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kögler, Thietz-Bartram & Coll., Markt…
8 IN 164/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
Feinoptik Trabert GmbH, Am Egelsee 3, 07743 Jena, vertreten durch die Geschäftsführer Sabine Trabert und Tim Trabert
Registergericht: Amtsgericht Jena Register-Nr.: HRB 522301
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Kögler, Thietz-Bartram & Coll., Markt 5, 07743 Jena, Gz.: 252/26KJ09 Kj/VS
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht Gera - Insolvenzgericht - 01.06.2026
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