Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Festwerk Event GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Gaugasse 6, 65203 Wiesbaden
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 29801
EUID
DEM1906.HRB29801
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 47/22
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch
Kanzlei
BGP Insolvenzverwaltungen
Adresse
Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden
Telefon
0611 / 180 89-100
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
18.11.2025
Schlusstermin
02.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Event-, Messe- und Veranstaltungsmanagement sowie Catering sowie das entsprechende Werbe-Marketing.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk Event GmbH ist die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen sowie geänderter Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin ist auf den 18.11.2025 festgesetzt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurde angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Schlussverteilung ist beabsichtigt; das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsicht niedergelegt. Der verfügbare Massebestand beträgt 12.529,37 EUR (abzüglich noch zu berücksichtigender Kosten und Verbindlichkeiten), während die zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen 183.776,66 EUR betragen. Ein Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist auf den 02.06.2026 bestimmt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 47/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk Event GmbH, Gaugasse 6, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 29801), vertr. d.: Frank Ackermann, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnun…
10 IN 47/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk Event GmbH, Gaugasse 6, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden, HRB 29801), vertr. d.: Frank Ackermann, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt auf:
EUR
Nettovergütung nach Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV)
EUR
um 10 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten nach § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Der Rest wird aus der Staatskasse erstattet.
wird der festgesetzte Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses aus der Staatskasse erstattet.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.03.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
Ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 15.432,39 EUR ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Dem Insolvenzverwalter ist ein Zuschlag in Höhe von 10 % gem. § 3 InsVV für die Mehrarbeit aufgrund der mangelnden Mitwirkung des Geschäftsführers der Schuldnerin zu gewähren.
Die geltend gemachten Zustellkosten nach § 8 Abs. 3 InsO sind in Höhe von 14,00 EUR nebst anteiliger Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % festzusetzen.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 02.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 47/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Festwerk Event GmbH, Gaugasse 6, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29801), vertr. d.: Frank Ackermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderung…
10 IN 47/22: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der Festwerk Event GmbH, Gaugasse 6, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29801), vertr. d.: Frank Ackermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 02.06.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Masseverbindlichkeiten deckenden Masse (§ 211 InsO)
c) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
d) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
e) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 47/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk Event GmbH, Gaugasse 6, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29801), vertr. d.: Frank Ackermann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werde…
10 IN 47/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk Event GmbH, Gaugasse 6, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29801), vertr. d.: Frank Ackermann, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 47/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk Event GmbH, Gaugasse 6, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29801), vertr. d.: Frank Ackermann, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahm…
10 IN 47/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk Event GmbH, Gaugasse 6, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29801), vertr. d.: Frank Ackermann, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wiesbaden zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-W. Goetsch, c/o BGP Insolvenzverwaltungen, Taunusstraße 7a, 65183 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 180 89-100, Fax: 0611 / 180 89-189, E-Mail: mail@bgp-insol.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 12.529,37 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 183.776,66 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wiesbaden, 08.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 47/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk Event GmbH, Gaugasse 6, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29801), vertr. d.: Frank Ackermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits gep…
10 IN 47/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Festwerk Event GmbH, Gaugasse 6, 65201 Wiesbaden (AG Wiesbaden , HRB 29801), vertr. d.: Frank Ackermann, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 18.11.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 03.09.2025
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