Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FiberSol GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Rothenbaumchaussee 54, 20148 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 140280
EUID
DEK1101.HRB140280
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
93 IN 96/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth
Adresse
Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen
Telefon
0241/46308960
Termine & Fristen
Eröffnung
01.08.2024 , 18:05 Uhr
Gläubigerversammlung / Prüfungstermin
29.10.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungsstichtag
22.01.2025
Prüfungsstichtag
02.05.2025
Gläubigerversammlung
18.06.2025 , 11:00 Uhr
Masseunzulänglichkeit
31.10.2025
Aufhebung Eigenverwaltung / Verwalterbestellung
01.11.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von glasfaserverstärkten industriellen Kunststoffprodukten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FiberSol GmbH ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben. Der Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im weiteren Verlauf wurde die Masseunzulänglichkeit angezeigt, da am 31.10.2025 die Anzeige des Sachwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eingegangen ist. Ein Termin zur Gläubigerversammlung zur weiteren Berichterstattung und Beschlussfassung über den Fortgang des Verfahrens ist für den 18.06.2025 angesetzt. Der Prüfungsstichtag für Forderungen ist der 02.0_5.2025.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FiberSol GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth zum Sachwalter ernannt wurde. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Im weiteren Ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FiberSol GmbH ist am 01.08.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Zunächst wurde Eigenverwaltung angeordnet, wobei Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth zum Sachwalter ernannt wurde. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss wurde eingesetzt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft; der Prüfungsstichtag war ursprünglich der 22.01.2025 bzw. später der 02.05.2025. Am 01.11.2025 ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden, und Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth wurde zum Insolvenzverwalter ernannt. Am 31.10.2025 hat der Sachwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt. Ein Termin zur Gläubigerversammlung ist für den 18.06.2025 anberaumt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet und H…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet und Herrn Michael Stötzel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Johannstraße 37, 40474 Düsseldorf
wird Termin für eine Gläubigerversammlung
zur weiteren Berichterstattung der Schuldnerin und des Sachwalters (§ 79 InsO) und zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Fortgang des Insolvenzverfahrens § 157 InsO - weitere Fortführung des Unternehmens -
bestimmt auf
Mittwoch, 18.06.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 96/24
Amtsgericht Aachen, 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet und H…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet und Herrn Michael Stötzel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Johannstraße 37, 40474 Düsseldorf
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Papiermühlenweg 6, 52070 Aachen.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 96/24
Amtsgericht Aachen, 01.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet, Herr…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet, Herrn Christian Möller und Herrn Michael Stötzel
Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen
ist am 31.10.2025 bei Gericht die Anzeige d. Sachwalt. eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
93 IN 96/24
Amtsgericht Aachen, 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet, Herr…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet, Herrn Christian Möller und Herrn Michael Stötzel
vorläufiger Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 96/24
Amtsgericht Aachen, 07.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet, Herr…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet, Herrn Christian Möller und Herrn Michael Stötzel
vorläufiger Sachwalter: Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 22.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
93 IN 96/24
Amtsgericht Aachen, 17.12.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
93 IN 96/24
AMTSGERICHT AACHEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian…
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 96/24
93 IN 96/24
AMTSGERICHT AACHEN
BESCHLUSS
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 140280 eingetragenen FiberSol GmbH, Max-Planck Straße 13, 52249 Eschweiler, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Christophe Francis Christian Mathonet und Herrn Michael Stötzel
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2024, um 18:05 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.05.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth, Oppenhoffallee 163, 52066 Aachen , Tel. Nr.0241/46308960 , Fax Nr. 024146308961.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist die Tätigkeit des mit Beschluss vom 21.05.2024 eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a) beendet.
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
Frau Alina Korkmaz, Max-Planck Strasse 13, 52249 Eschweiler als Vertreterin der Arbeitnehmerschaft
Herr Henrik Heinen c/o IST Heinen GmbH, Drosselweg 3, 52441 Linnich als Vertreter der Dienstleister
Frau Rechtsanwältin Hannah-Laura Schütte c/o Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Graf-Adolf Platz 15, 40213 Düsseldorf als Vertreterin der Kleingläubiger
Die Annahmeerklärungen liegen vor.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 29.10.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 07.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldnerin und an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Aachen, 01.08.2024
Amtsgericht
Rey
Richter am Amtsgericht
93 IN 96/24
Aachen, 01.08.2024
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