Durchführung von Vertriebsdienstleistungen, Coachings und Seminaren im Marketingbereich.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Finance Consulting GmbH ist am 11.09.2025 um 16:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt ist. Das Insolvenzverfahren ist am 23.0
02.2026 um 17:30 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe. Die Gläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 08.06.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge (z. B. zur Wahl eines Gläubigerausschusses oder zur Fortführung des Unternehmens) sind bis zum 22.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1102/25 F-11-5 Am 23.03.2026 um 17:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Finance Consulting GmbH, Lurgiallee 6-8, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135512),
vertreten durch:
Yodit Ghebremicael Solomon, Pfifflergärten 4, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalte…
810 IN 1102/25 F-11-5 Am 23.03.2026 um 17:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Finance Consulting GmbH, Lurgiallee 6-8, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135512),
vertreten durch:
Yodit Ghebremicael Solomon, Pfifflergärten 4, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 08.06.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 22.06.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 24.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1102/25 F-33-: In dem Insolvenzverfahren Finance Consulting GmbH, Lurgiallee 6-8, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135512),
vertreten durch:
Yodit Ghebremicael Solomon, Pfifflergärten 4, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), wurde am 23.03.2026 um 17:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß …
810 IN 1102/25 F-33-: In dem Insolvenzverfahren Finance Consulting GmbH, Lurgiallee 6-8, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135512),
vertreten durch:
Yodit Ghebremicael Solomon, Pfifflergärten 4, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), wurde am 23.03.2026 um 17:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 23.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 1102/25 F-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Finance Consulting GmbH, Lurgiallee 6-8, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135512), vertr. d.: Yodit Ghebremicael Solomon, Pfifflergärten 4, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), ist am 11.09.2025 um 16:40 Uhr die vorl…
810 IN 1102/25 F-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Finance Consulting GmbH, Lurgiallee 6-8, 60439 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 135512), vertr. d.: Yodit Ghebremicael Solomon, Pfifflergärten 4, 64342 Seeheim-Jugenheim, (Geschäftsführerin), ist am 11.09.2025 um 16:40 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 21 93 15 0, Fax: 069/ 21 93 15 99, E-Mail: frankfurt@schiebe.de, Internet: www.schiebe.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.09.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.