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Insolvenzprofil
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Insolvenzeröffnung
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die Entwicklung und der Vertrieb von skalierbaren Softwarelösungen ("Software as a Service") und Online- Dienstleistungen im Bereich Personal ("Human Resources")
Im Insolvenzverfahren der FindEm GmbH ist die Prüfung nachträglich angemeldeter, nicht nachrangiger Insolvenzforderungen angeordnet. Die Gläubiger können bis zum 21.05.2024 schriftlich Widerspruch gegen die Höhe, den Grund oder den Rang dieser Forderungen beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main erheben. Im weiteren Verlauf des Verfahrens liegt ein Antrag des Insolvenzverwalters zur Zustimmung zu einem Vergleich vom 24.09.2025 vor. Dieser Vergleich dient der Abgeltung von Haftungsansprüchen gemäß § 15b InsO gegen den Geschäftsführer in Höhe von 42.114,76 €. Die Gläubiger haben hierzu bis zum 10.11.2025 Gelegenheit, schriftlich Stellung zu nehmen.
Originalbekanntmachung
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