Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FINEART FACTORY GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Naumburger Straße 28, Haus B, Tor 11, 04229 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 24642
EUID
DEU1308.HRB24642
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
401 IN 141/25
Phase
Forderungsanmeldung
Termine & Fristen
Eröffnung
09.04.2025 , 12:45 Uhr
Forderungsanmeldefrist
23.05.2025
Frist für Anträge und Widersprüche
23.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen, einschließlich Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere klassischer Werbeagenturen, wie Herstellung von Grafik und Design, Satz- und Layoutarbeiten; Vertrieb von Materialien und Zubehör für das grafische Gewerbe.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINEART FACTORY GmbH ist am 09.04.2025 um 12:45 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Axel Roth von der Curator AG bestellt worden. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 23.06.2025 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen.
Originalbekanntmachung · Forderungsanmeldung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINEART FACTORY GmbH ist am 09.04.2025 um 12:45 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Axel Roth von der Curator AG ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.05.2025 bei dem In…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINEART FACTORY GmbH ist am 09.04.2025 um 12:45 Uhr durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Axel Roth von der Curator AG ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind bis zum 23.06.2025 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Im Nachgang wurde der Eröffnungsbeschluss vom 09.04.2025 berichtigt, um eine falsche Schreibweise des Namens des Geschäftsführers Kai van Pham zu korrigieren.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 141/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINEART FACTORY GmbH, Naumburger Straße 28, Haus B, Tor 11, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24642
vertreten durch den Geschäftsführer Kai Van Pham
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Druc…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 141/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINEART FACTORY GmbH, Naumburger Straße 28, Haus B, Tor 11, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24642
vertreten durch den Geschäftsführer Kai Van Pham
Geschäftszweig: Herstellung und Vertrieb von Druckerzeugnissen, einschließlich Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere klassischer Werbeagenturen, wie Herstellung von Grafik und Design, Satz- und Layoutarbeiten; Vertrieb von Materialien und Zubehör für das grafische Gewerbe
- wurde am 09.04.2025 um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Axel Roth, Curator AG Insolvenzverwaltungen Weißestraße 3, 04299 Leipzig, Email geschäftlich: info-leipzig@curator.ag, Telefax: 0341 212019 89, Telefon geschäftlich: 0341 212019 88
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 23.05.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters
|die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 23.06.2025 beim Amtsgericht Leipzig, 04275 Leipzig, Bernhard-Göring-Str. 64 schriftlich einzureichen.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 141/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINEART FACTORY GmbH, Naumburger Straße 28, Haus B, Tor 11, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24642
vertreten durch den Geschäftsführer Kai van Pham
- wird der Beschluss vom 09.04.2025, mit dem das …
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 141/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FINEART FACTORY GmbH, Naumburger Straße 28, Haus B, Tor 11, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24642
vertreten durch den Geschäftsführer Kai van Pham
- wird der Beschluss vom 09.04.2025, mit dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin eröffnet wurde, im Rubrum dahingehend berichtigt, dass die Schreibweise des Namens des Geschäftsführers der Schuldnerin Kai van Pham lautet.
Gründe
Im Eröffnungsbeschluss war im Rubrum eine falsche Schreibweise des Nachnamens des Geschäftsführers der Schuldnerin verwendet worden. Dies konnte gem. § 4 Satz 1 InsO, § 319 Abs. 1 ZPO berichtigt werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Erfolgte die Zustellung im Inland durch Aufgabe zur Post mittels einfachem Brief gilt diese vier Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Für den Beginn der Frist ist der frühere Zeitpunkt maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
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