Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Finke, Bernd
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hessen
Adresse
Nürnberger Straße 11, 34327 Körle
Handelsregister
Amtsgericht Fritzlar HRA 16354
EUID
DEM1603.HRA16354
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fritzlar
Aktenzeichen
12 IN 39/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach
Adresse
Lahnstraße 1, 35398 Gießen
Telefon
0641/98292-18
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Schriftsatzfrist
23.12.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von Bernd Finke (Inhaber der Dorfbäckerei Schade, Bernd Finke e.K.) ist die Vornahme der Schlussverteilung beschlossen. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt, wobei der Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverregisner sowie zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände im schriftlichen Verfahren stattfindet. Der Stichtag für den Eingang von Schriftsätzen ist der 23.12.2025. Der verfügbare Massebestand beträgt 98.301,04 EUR (abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und -verbindlichkeiten), während die Insolvenzforderungen zum jetzigen Zeitpunkt 142.804,26 EUR betragen. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach ist bereits festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Finke, geb. am 15.01.1967, Rhönstraße 1, 34212 Melsungen, Inhaber der Dorfbäckerei Schade, Inhaber: Bernd Finke e.K., Nürnberger Straße 11, 34327 Körle (AG Fritzlar, HRA 16354), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der E…
12 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Finke, geb. am 15.01.1967, Rhönstraße 1, 34212 Melsungen, Inhaber der Dorfbäckerei Schade, Inhaber: Bernd Finke e.K., Nürnberger Straße 11, 34327 Körle (AG Fritzlar, HRA 16354), wurde beschlossen:
Dem Schuldner und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Fritzlar, 22.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Finke, geb. am 15.01.1967, Rhönstraße 1, 34212 Melsungen, Inhaber der Dorfbäckerei Schade, Inhaber: Bernd Finke e.K., Nürnberger Straße 11, 34327 Körle (AG Fritzlar, HRA 16354), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfah…
12 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Finke, geb. am 15.01.1967, Rhönstraße 1, 34212 Melsungen, Inhaber der Dorfbäckerei Schade, Inhaber: Bernd Finke e.K., Nürnberger Straße 11, 34327 Körle (AG Fritzlar, HRA 16354), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Das schriftliche Verfahren bleibt angeordnet. Der Schlusstermin zur
a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
Stichtag, bis zu dem Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten bei Gericht eingegangen sein müssen, ist der 23.12.2025. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf des Stichtags.
Der Schlussbericht und das Schlussverzeichnis des Insolvenzverwalters liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fritzlar, Insolvenzabteilung, aus.
Amtsgericht Fritzlar, 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Finke, geb. am 15.01.1967, Rhönstraße 1, 34212 Melsungen, Inhaber der Dorfbäckerei Schade, Inhaber: Bernd Finke e.K., Nürnberger Straße 11, 34327 Körle (AG Fritzlar, HRA 16354), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 98.301,04 EUR, …
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bernd Finke, geb. am 15.01.1967, Rhönstraße 1, 34212 Melsungen, Inhaber der Dorfbäckerei Schade, Inhaber: Bernd Finke e.K., Nürnberger Straße 11, 34327 Körle (AG Fritzlar, HRA 16354), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 98.301,04 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt in Höhe von 142.804,26 EUR zu berücksichtigen. Die Summe der berücksichtigungsfähigen Forderungen kann sich durch fristgerechte Berichtigungen verändern. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Fritzlar, Aktenzeichen 12 IN 39/19, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fritzlar, 22.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
12 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren Bernd Finke, geb. am 15.01.1967, Rhönstraße 1, 34212 Melsungen, Inhaber der Dorfbäckerei Schade, Inhaber: Bernd Finke e.K., Nürnberger Straße 11, 34327 Körle (AG Fritzlar, HRA 16354), wird die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen…
12 IN 39/19: In dem Insolvenzverfahren Bernd Finke, geb. am 15.01.1967, Rhönstraße 1, 34212 Melsungen, Inhaber der Dorfbäckerei Schade, Inhaber: Bernd Finke e.K., Nürnberger Straße 11, 34327 Körle (AG Fritzlar, HRA 16354), wird die dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, Lahnstraße 1, 35398 Gießen, Tel.: 0641/98292-18, Fax: 0641/98292-16, E-Mail: giessen@mtjz.de zu zahlende Vergütung festgesetzt. Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag aus der Masse zu entnehmen. Der Insolvenzverwalter hat gemäß § 63 InsO Anspruch auf Vergütung der Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Für die Bestimmung der Vergütung ist gemäß § 65 InsO die Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) anzuwenden.
Der Vergütungsfestsetzungsantrag richtet sich nach den Bestimmungen der InsVV.
Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 128.170,09 Euro ausgegangen.
Zu- bzw. Abschläge zur Regelvergütung wurden festgesetzt.
Das Insolvenzgericht hat gemäß § 8 Abs. 3 InsO das Zustellwesen übertragen. Die Kosten für diese Zustellungen sind gesondert zu vergüten und fallen nicht unter die Auslagenpauschale des § 8 InsVV (Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 21.03.2013, IX ZB 209/10).
Die Vergütung ist daher antragsgemäß festzusetzen.
Eine Veröffentlichung der festgesetzten Beträge darf gemäß § 64 Abs. 2 InsO nicht erfolgen. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Einlegung kann auch mittels elektronischen Dokuments erfolgen. Informationen zu den weiteren Voraussetzungen zur Signatur und Übermittlung sind auf dem Justizportal des Bundes und der Länder (www.justiz.de) im Themenbereich zur elektronischen Kommunikation zu finden. Eine Einlegung per einfacher E-Mail ist unzulässig. Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse sind zur Einlegung mittels elektronischen Dokuments verpflichtet.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Fritzlar, 22.10.2025
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