Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Firma F.E. Flüshöh GmbH & Co.KG.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal
Handelsregister
Amtsgericht Wuppertal HRA 10423
EUID
DER1608.HRA10423
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wuppertal
Aktenzeichen
145 IN 41/99
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Beschluss Gläubigerausschuss
07.04.2026
Beschluss Insolvenzverwalter
25.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der F.E. Flüshöh GmbH & Co.KG. ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans Peter Runkel bestellt. Das Amtsgericht Wuppertal hat am 07.04.2026 die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds, Prof. Dr. F. Christian Genzow, festgesetzt. Die Vergütung beträgt 800,00 EUR für vier Stunden Zeitaufwand, zuzüglich 79,64 EUR an Auslagen für Fahrtkosten und Telefonate. Der Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer beläuft sich auf 1.046,77 EUR. Gegen die Festsetzung ist innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung statthaft.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F.E. Flüshöh GmbH & Co.KG. ist anhängig. Das Amtsgericht Wuppertal hat in einem Beschluss vom 07.04.2026 die Vergütung und Auslagen eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt. Ein weiterer Beschluss vom 25.06.2026 regelt die Vergütung des Insolvenzverwalters auf Basis der…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der F.E. Flüshöh GmbH & Co.KG. ist anhängig. Das Amtsgericht Wuppertal hat in einem Beschluss vom 07.04.2026 die Vergütung und Auslagen eines Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt. Ein weiterer Beschluss vom 25.06.2026 regelt die Vergütung des Insolvenzverwalters auf Basis der Schlussrechnung mit einer Masse von 3.218.593,42 EUR. Das Verfahren befindet sich in der Phase der Abwicklung und Vergütungsregelung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 41/99
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 10423 eingetragenen Firma F.E. Flüshöh GmbH & Co.KG., Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 41/99
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 10423 eingetragenen Firma F.E. Flüshöh GmbH & Co.KG., Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 4633 eingetragene Flüshöh Beteiligungsgesellschaft mbH, Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Flüshöh Einzelkaufmann, Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen eines Gläuberausschussmitglieds festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 eingesehen werden.
145 IN 41/99
Amtsgericht Wuppertal, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 41/99
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 10423 eingetragenen Firma F.E. Flüshöh GmbH & Co.KG., Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 41/99
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 10423 eingetragenen Firma F.E. Flüshöh GmbH & Co.KG., Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 4633 eingetragene Flüshöh Beteiligungsgesellschaft mbH, Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Flüshöh Einzelkaufmann, Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal,
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte (nur m) Kegel, Trenz, Züllich & Partner Einzelkaufmann, Viehhofstr. 117, 42117 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Hans Peter Runkel, Friedrich-Ebert-Straße 146, 42117 Wuppertal
wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Prof. Dr. F. Christian Genzow, Lindenallee 25, 50968 Köln wie folgt festgesetzt.
Vergütung 800,00 EUR
Auslagen 79,64 EUR
Zwischensumme 879,64 EUR
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer 167,13 EUR
Endbetrag 1.046,77 EUR
Gründe:
Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von 200,00 EUR angemessen ist. Für 4 Stunden Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf 800,00 EUR.
Die entstandenen Auslagen für
Fahrtkosten 59,64 EUR
Telefonate und Faxe 20,00 EUR
sind näher aufgeschlüsselt. Sie waren neben der Vergütung festzusetzen.
Zusätzlich festzusetzen war die vom Gläubigerausschussmitglied zu zahlende Umsatzsteuer.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Wuppertal statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 eingesehen werden.
145 IN 41/99
Amtsgericht Wuppertal, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 41/99
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 10423 eingetragenen Firma F.E. Flüshöh GmbH & Co.KG., Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im …
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 145 IN 41/99
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRA 10423 eingetragenen Firma F.E. Flüshöh GmbH & Co.KG., Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 4633 eingetragene Flüshöh Beteiligungsgesellschaft mbH, Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörn Flüshöh Einzelkaufmann, Schluchtstraße 14, 42285 Wuppertal,
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 3.218.593,42 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 2-fachen Regelsatzfestgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 22.12.2024, sowie die weiteren Ausführungen des Insolvenzverwalters vom 19.06.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO § 11 RPflG gegeben, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal oder dem Landgericht Wuppertal, Eiland 1, 42103 Wuppertal, die Erinnerung ausschließlich bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal oder dem Landgericht Wuppertal eingegangen sein. Die Erinnerung muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein.
Dies gilt auch dann, wenn das Rechtsmittel zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts abgegeben wurde.
Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Rechtsmittel gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal, Zimmer Nr. A282 eingesehen werden.
145 IN 41/99
Amtsgericht Wuppertal, 25.06.2026
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