Rechtsanwalt LL.M. corp.restruc. Michael Wellstein
Rolle
Sachwalter
Kanzlei
ROCHADE Rechtsanwälte
Adresse
Augustaanlage 32, 68165 Mannheim
Telefon
0621/129430
E-Mail
Termine & Fristen
Prüfungstermin
31.03.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb und die Montage von fertigen Photovoltaikanlagen und/oder deren dazugehörigen Systemkomponenten, ebenso das Verlegen und Einbauen von vorgefertigten oder vorkonfektionierten Bau- und Teilelementen im Rahmen der vorgenannten Tätigkeit. Dazu gehört jedoch nicht die Ausführung elektrischer Anschlussarbeiten. Die Gesellschaft kann Photovoltaikanlagen auch selbst betreiben. Sie ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesen Zwecken dienlich oder förderlich sind, insbesondere zur Beratung, Planung, Montage und Wartung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Solar-Energiedach GmbH ist anhängig. Der Sachwalter hat am 30.10.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen bzw. künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. Das Amtsgericht Kaiserslautern hat diese Anzeige am 31.10.2025 bekannt gegeben.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Solar-Energiedach GmbH PV ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr durch das Amtsgericht Kaiserslautern eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Der Sachwalter ist…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Solar-Energiedach GmbH PV ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr durch das Amtsgericht Kaiserslautern eröffnet worden. Es wurde die Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Michael Wellstein. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Insolvenzforderungen bis zum 27.02.2025 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen sowie zur Stellungnahme des Sachwalters ist für den 31.03.2025 um 10:00 Uhr im Justizzentrum Kaiserslautern angesetzt. Am 30.10.2025 hat der Sachwalter angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die fälligen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 178/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Solar-Energiedach GmbH PV vertr. d.d. Geschäftsführer Joachim Rinder, Messerschmittstraße 3, 67681 Sembach (AG Kaiserslautern, HRB 4142), hat der Sachwalter am 30.10.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw.…
1 IN 178/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma Solar-Energiedach GmbH PV vertr. d.d. Geschäftsführer Joachim Rinder, Messerschmittstraße 3, 67681 Sembach (AG Kaiserslautern, HRB 4142), hat der Sachwalter am 30.10.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Kaiserslautern, 31.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 178/24: Über das Vermögen der Firma Solar-Energiedach GmbH PV vertr. d.d. Geschäftsführer Joachim Rinder, Messerschmittstraße 3, 67681 Sembach (AG Kaiserslautern, HRB 4142), ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Michael Wellstein, LL.M. corp.restruc., c…
1 IN 178/24: Über das Vermögen der Firma Solar-Energiedach GmbH PV vertr. d.d. Geschäftsführer Joachim Rinder, Messerschmittstraße 3, 67681 Sembach (AG Kaiserslautern, HRB 4142), ist am 01.01.2025 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Michael Wellstein, LL.M. corp.restruc., c/o ROCHADE Rechtsanwälte, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/129430, Fax: 0621/152466, E-Mail: kaiserslautern@rochade.net.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 27.02.2025 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 31.03.2025, 10:00 Uhr, Saal 15, Justizzentrum, Bahnhofstraße 24, 67655 Kaiserslautern eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 03.01.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 178/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Firma Solar-Energiedach GmbH PV vertr. d.d. Geschäftsführer Joachim Rinder, Messerschmittstraße 3, 67681 Sembach (AG Kaiserslautern, HRB 4142), ist am 25.10.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter best…
1 IN 178/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Firma Solar-Energiedach GmbH PV vertr. d.d. Geschäftsführer Joachim Rinder, Messerschmittstraße 3, 67681 Sembach (AG Kaiserslautern, HRB 4142), ist am 25.10.2024 folgendes angeordnet worden:
Gemäß § 270a Abs. 1 InsO wird zum vorläufigen Sachwalter bestellt: Rechtsanwalt Michael Wellstein, LL.M. corp.restruc., c/o ROCHADE Rechtsanwälte, Augustaanlage 32, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/129430, Fax: 0621/152466, E-Mail: kaiserslautern@rochade.net.
Die Antragstellerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des vorläufigen Sachwalters ihr Vermögen weiter zu verwalten und darüber zu verfügen.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde von der Antragstellerin und von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht -Insolvenzgericht- Kaiserslautern, Bahnhofstr. 24, 67655 Kaiserslautern, Elektronisches Gerichts-und Verwaltungspostfach:safe-sp1-1436791051877-015871088 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 25.10.2024
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