Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
First Steps Day Care & Learning Center GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Langenäcker 1, 66879 Kottweiler-Schwanden
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Zweibrücken HRB 32086
EUID
DET3403V.HRB32086
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Zweibrücken
Aktenzeichen
1 IN 50/20
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe
Adresse
Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken
Telefon
0681/5881670
E-Mail
Termine & Fristen
Stichtag Gläubigerversammlung und Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
15.10.2025
Gegenstand des Unternehmens
Betrieb einer Kindertagesstätte
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Steps Day Care & Learning Center GmbH ist eröffnet. Der Stichtag für die besondere Gläubigerversammlung und den Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen wurde auf den 15.10.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen sowie Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters schriftlich bei Gericht eingehen. Der Insolvenzverwalter hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Die Schlussunterlagen sind eingereicht worden, und nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 12.208,87 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen in Höhe von 68.281,45 EUR sind zu berücksichtigen. Das Verteilungsverzeichnis sowie die ergänzte Insolvenztabelle liegen zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Zweibrücken.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 50/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der First Steps Day Care & Learning Center GmbH, private Kita für Amerikaner, Langenäcker 1, 66879 Kottweiler-Schwanden (AG Zweibrücken, HRB 32086), vertr. d.: Angela Davis, Marktstraße 42, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Sti…
1 IN 50/20: In dem Insolvenzverfahren über das das Vermögen der First Steps Day Care & Learning Center GmbH, private Kita für Amerikaner, Langenäcker 1, 66879 Kottweiler-Schwanden (AG Zweibrücken, HRB 32086), vertr. d.: Angela Davis, Marktstraße 42, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, wird auf den 15.10.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 50/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Steps Day Care & Learning Center GmbH, private Kita für Amerikaner, Langenäcker 1, 66879 Kottweiler-Schwanden (AG Zweibrücken, HRB 32086), vertr. d.: Angela Davis, Marktstraße 42, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Aus…
1 IN 50/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Steps Day Care & Learning Center GmbH, private Kita für Amerikaner, Langenäcker 1, 66879 Kottweiler-Schwanden (AG Zweibrücken, HRB 32086), vertr. d.: Angela Davis, Marktstraße 42, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführerin), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Zweibrücken eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 30.07.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 23 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Zweibrücken, Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Elektronisches Gerichts u. Verwaltungspostfach: safe-sp1-1436525828231-015869791 einzulegen. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Zweibrücken, 13.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1 IN 50/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Steps Day Care & Learning Center GmbH, private Kita für Amerikaner, Langenäcker 1, 66879 Kottweiler-Schwanden (AG Zweibrücken, HRB 32086), vertr. d.: Angela Davis, Marktstraße 42, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung…
1 IN 50/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Steps Day Care & Learning Center GmbH, private Kita für Amerikaner, Langenäcker 1, 66879 Kottweiler-Schwanden (AG Zweibrücken, HRB 32086), vertr. d.: Angela Davis, Marktstraße 42, 66877 Ramstein-Miesenbach, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Zweibrücken zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, Tel.: 0681/5881670, Fax: 0681/5881679, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der First Steps Day Care & Learning Center GmbH, Langenäcker 1, 66879 Kottweiler-Schwanden, hat der Insolvenzverwalter Dr. Robert Schiebe, Saarbrücken, die Schlussunterlagen eingereicht. Nunmehr soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt € 12.208,87, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von € 68.281,45 zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Zweibrücken, Aktenzeichen: 1 IN 50/20, zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Zweibrücken, 13.08.2025
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