Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fischer, Klaus
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRA 79364
EUID
DEK1101.HRA79364
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 16/20
Phase
Restschuldbefreiung erteilt
Termine & Fristen
Abtretungsfristende
01.10.2025
Frist für Versagungsanträge
20.10.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen von Klaus Fischer (Inhaber der Firma Klaus Fischer Briefmarken und Münzen ek) wurde die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Frist zur Stellung von Versagungsanträgen endete am 20.10.2025. Da die Abtretungsfrist am 01.10.2025 verstrichen ist und keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurden, ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Fischer, Fontenay 11, 20354 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 79364 eingetragenen Firma Klaus Fischer Briefmarken und Münzen ek, Colonnaden 26, 20354 Hamburg
wird die Dur…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Fischer, Fontenay 11, 20354 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 79364 eingetragenen Firma Klaus Fischer Briefmarken und Münzen ek, Colonnaden 26, 20354 Hamburg
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 20.10.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen (§§ 289; 290 InsO).
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hamburg, Zimmer Nr. B 425 aus.
67b IN 16/20
Amtsgericht Hamburg, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Fischer, Fontenay 11, 20354 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 79364 eingetragenen Firma Klaus Fischer Briefmarken und Münzen ek, Colonnaden 26, 20354 Hamburg
wird dem Sch…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 16/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Klaus Fischer, Fontenay 11, 20354 Hamburg, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Hamburg unter HRA 79364 eingetragenen Firma Klaus Fischer Briefmarken und Münzen ek, Colonnaden 26, 20354 Hamburg
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 01.10.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67b IN 16/20
Amtsgericht Hamburg, 24.10.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.