Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fischer Smits & Coll. GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Vorstadt 15, 61440 Oberursel (Taunus)
Handelsregister
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 106908
EUID
DEM1201.HRB106908
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe
Aktenzeichen
61 IN 97/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel
Adresse
Hauptstr. 83, 65760 Eschborn
Telefon
06196/779060
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.08.2024 , 14:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
14.08.2025 , 10:00 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
12.12.2025 , 09:15 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
09.03.2026 , 09:30 Uhr
Besondere Gläubigerversammlung
15.06.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
der Handel sowie die Entwicklung und Vermietung von Immobilien und die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im Umfang des § 34 c Gewerbeordnung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH sind verschiedene Beschlüsse zur Durchführung besonderer Gläubigerversammlungen und zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters erfolgt. Im Rahmen der Verfahrensführung wurden bereits Vergleiche mit der Damian Werner GmbH sowie mit den Gesellschaften Terratis GmbH, Smits Wohnen GmbH, Taunus Beteiligungs GmbH und ipe Projekt GmbH beschlossen. Zudem wurde die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Frau Juliane Fischer sowie das Vorgehen zur Forderungsfeststellung und Herausgabe von Bürgschaften bei Gläubigern wie K. Horchierung & Sohn/Manfred Horchler, Seidewitz GmbH und Shane M. Haskins GmbH & Co. KG beschlossen. Zukünftige Termine zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen nach § 160 InsO sind für den 14.08.2025 (Feststellung von Forderungen), den 12.12.2025 (Abschluss einer bilateralen Vereinbarung im Bauvorhaben Wilhelmshöfe), den 09.03.2026 (Kaufverträge für fünf Eigentumswohnungen im Bauvorhaben FRIEDA) und den 15.06.2026 (Kaufvertrag für eine Eigentumswohnung in Friedberg) festgesetzt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH ist anhängig. Am 21.08.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind mehrere besondere Gläubigerversammlungen…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH ist anhängig. Am 21.08.2024 ist die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind mehrere besondere Gläubigerversammlungen zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO anberaumt worden. Diese betreffen unter anderem den Abschluss von Kaufverträgen für Eigentumswohnungen in den Bauvorhaben FRIEDA und Wilhelmshöfe, die Zustimmung zu Vergleichen mit der Damian Werner GmbH sowie weiteren Parteien, das Vorgehen bei der Feststellung von Forderungen und Herausgabe von Bürgschaften sowie die Ermächtigung zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Frau Juliane Fischer gemäß § 43 GmbHG. Die Termine für diese Versammlungen liegen im Zeitraum vom 14.08.2025 bis zum 15.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 09.03.2026, 09:30 Uhr, Raum E 2, EG.
Der Termin…
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 09.03.2026, 09:30 Uhr, Raum E 2, EG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss von Kaufverträgen für fünf Eigentumswohnungen in dem Bauvorhaben FRIEDA gemäß mit Schreiben vom 12.02.2026 vorgelegtem Kaufvertrags-Entwurf
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 19.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 15.06.2026, 10:00 Uhr, Raum E 2, EG.
Der Termin…
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Montag, 15.06.2026, 10:00 Uhr, Raum E 2, EG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Abschluss eines Kaufvertrags für eine Eigentumswohnung samt Tiefgaragenstellplatz, eingetragen im Grundbuch von Friedberg, Blätter 11435 und 11525 des Amtsgerichts Friedberg (Hessen), (ETW Nr. 35 (1. OG W 13), 101,89 m², Haus 4b + TG-Nr. S 62 Gesamtkaufpreis: 369.000,00 €) gemäß mit Schreiben vom 19.05.2026 vorgelegtem Kaufvertrags-Entwurf sowie die Ermächtigung, sollte dieser geplante Erwerb der Wohnung nicht durchgeführt werden können, einen Kaufvertrag abzuschließen, wobei der Kaufpreis pro Quadratmeter mindestens 3.400,00 € betragen sollte.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 22.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 14.08.2025, 10:00 Uhr, Zimmer E 2, EG.
Der …
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 14.08.2025, 10:00 Uhr, Zimmer E 2, EG.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
1. Dem zwischen der Damian Werner GmbH und dem Unterzeichner in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter am 28. Mai /5. Juni 2025 geschlossenen Vergleich, diesem Schreiben beigefügt als Anlage A1, wird zugestimmt.
2. Dem geplanten Vorgehen hinsichtlich der Feststellung von Forderungen und der Herausgabe von Bürgschaften wie unter Ziffer II 3. betreffend die Gläubiger K. Horchler & Sohn/Manfred Horchler, Seidewitz GmbH und Shane M. Haskins GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
3. Dem geplanten Vorgehen hinsichtlich der Feststellung von Forderungen und der Auszahlung der Hinterlegungsbeträge wie unter Ziffer III 3. betreffend die Gläubiger Freiplan Ingeniure GbR und Neumann Architekten GmbH wird zugestimmt.
4. Dem durch Herrn Oliver Smits, Terratis GmbH, Smits Wohnen GmbH, Taunus Beteiligungs GmbH, ipe Projekt GmbH dem Unterzeichner in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter angebotenen Vergleich, diesem Schreiben beigefügt als Anlage A2, wird zugestimmt.
5. Der Unterzeichner wird ermächtigt, Ansprüche gegenüber Frau Juliane Fischer wegen § 43 GmbHG bzw. aus allen weiteren in Betracht kommenden Vorschriften voll oder aus Kostengründen nur teilweise gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen. Sollte der Insolvenzverwalter der Auffassung sein, dass die Ansprüche wirtschaftlich etwaig nicht vollumfänglich werthaltig sein sollten, wird der Unterzeichner ermächtigt, von der Geltendmachung und Durchsetzung solcher ganz oder teilweise Ansprüche abzusehen.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 24.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 12.12.2025, 09:15 Uhr, Raum 105, 1. OG, Amtsge…
61 IN 97/24 De: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Freitag, 12.12.2025, 09:15 Uhr, Raum 105, 1. OG, Amtsgerichtsgebäude, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
* der Insolvenzverwalter wird zum Abschluss einer bilateralen Vereinbarung mit den jeweiligen Erwerbern des Bauvorhabens Wilhelmshöfe gemäß dem mit Schreiben vom 17.11.2025 vorgelegten Entwurf ermächtigt
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 18.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 97/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), ist am 21.08.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antra…
61 IN 97/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fischer Smits & Coll. GmbH, vertr.d.d. GF Oliver Smits, Vorstadt 15, 61440 Oberursel (AG Frankfurt am Main, HRB 106908), ist am 21.08.2024 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstr. 83, 65760 Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail: eschborn@brrs-rechtsanwälte.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 21.08.2024
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