Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 32676
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Insolvenzprofil
Fisnik-K Ldcs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Adalbertstr. 149, 44149 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 32676
EUID
DER2402.HRB32676
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
257 IN 16/25
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
29.04.2025 , 10:54 Uhr
Eröffnung
01.08.2025 , 07:49 Uhr
Forderungsanmeldefrist
17.09.2025
Berichtstermin
15.10.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
15.10.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
---
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Dortmund hat am 01.08.2025 um 07:49 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fisnik-K Ldcs GmbH eröffnet. Das Verfahren ist wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bilden Anträge einer Gläubigerin vom 01.02.2025 sowie der Schuldnerin vom 18.07.2025. Zugleich sind die Verfahren 257 IN 16/25, 257 IN 64/25, 257 IN 99/25, 257 IN 52/25 und 257 IN 56/25 miteinander verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Klein bestellt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2025 anzumelden. Die Anmeldungsunterlagen werden ab dem 26.09.2025 zur Einsicht niedergelegt. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 15.10.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Dortmund angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fisnik-K Ldcs GmbH ist am 01.08.2025 um 07:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge einer Gläubigerin vom 01.02.2025 sowie der Schuldnerin vom 18.07.2025. Zuvor waren bereits am 29.04.2025 vorläufige Maßnahmen ang…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fisnik-K Ldcs GmbH ist am 01.08.2025 um 07:49 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Die Eröffnung erfolgte auf Anträge einer Gläubigerin vom 01.02.2025 sowie der Schuldnerin vom 18.07.2025. Zuvor waren bereits am 29.04.2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Christian Klein zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Das Verfahren ist mit den Aktenzeichen 257 IN 64/25, 257 IN 99/25, 257 IN 52/25 und 257 IN 56/25 verbunden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Rechtsanwalt Christian Klein ernannt. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2025 anzumelden. Die Unterlagen liegen ab dem 26.09.2025 zur Einsicht aus. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und die Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am 15.10.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Dortmund angesetzt. In diesem Termin sollen unter anderem über die Bestätigung des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und besonders bedeutsame Rechtshandlungen beschlossen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 16/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32676 eingetragenen Fisnik-K Ldcs GmbH, gegründet am 01.12.2020, Adalbertstr. 149, 44149 Dortmund, frühere Anschrift: Arnoldstr. 4, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 16/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32676 eingetragenen Fisnik-K Ldcs GmbH, gegründet am 01.12.2020, Adalbertstr. 149, 44149 Dortmund, frühere Anschrift: Arnoldstr. 4, 44147 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fisnik Kelmendi, Bendemannstr. 20 , 45147 Essen
Geschäftszweig: der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln sowie der Handel mit Möbeln
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2025, um 07:49 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.02.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin sowie eines am 18.07.2025 eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 257 IN 16/25 und 257 IN 64/25, 257 IN 99/25, 257 IN 52/25 und 257 IN 56/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund, Telefon: 0231/2261430, Fax: 023122614320.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 15.10.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 26.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.317 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
257 IN 16/25
Amtsgericht Dortmund, 01.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 16/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32676 eingetragenen Fisnik-K Ldcs GmbH, Adalbertstr. 149, 44149 Dortmund, frühere Anschrift: Arnoldstr. 4, 44147 Dortmund,, gesetzlich vertreten durch den Ges…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 257 IN 16/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 32676 eingetragenen Fisnik-K Ldcs GmbH, Adalbertstr. 149, 44149 Dortmund, frühere Anschrift: Arnoldstr. 4, 44147 Dortmund,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fisnik Kelmendi, Bendemannstr. 20 , 45147 Essen
Geschäftszweig: der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln sowie der Handel mit Möbeln
ist am 29.04.2025, um 10:54 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Westfalendamm 77, 44141 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
257 IN 16/25
Amtsgericht Dortmund, 29.04.2025
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