Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fitmacher Zetel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 131704
EUID
DEP3210.HRB131704
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 41/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Karina Schwarz
Adresse
Alter Markt 1, 31134 Hildesheim
Telefon
05121 917170
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
21.03.2024 , 11:50 Uhr
Eröffnung
28.05.2024 , 07:48 Uhr
Forderungsanmeldefrist
09.07.2024
Festsetzung Vergütung
02.05.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitmacher Zetel GmbH ist am 21.03.2024 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung eingeleitet worden. Rechtsanwältin Karina Schwarz wurde zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Am 28.05.2024 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 09.07.2024 anzumelden. Am 12.07.2024 hat die Insolvenzverwalterin angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Die Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind am 02.05.2025 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 41/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fitmacher Zetel GmbH, Neuenburger Str. 17-19, 26340 Zetel, vertr. d.: Heiko Klattenberg, Tränkeweg 14, 26427 Dunum, (Geschäftsführer), ist am 21.03.2024 um 11:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügu…
10 IN 41/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Fitmacher Zetel GmbH, Neuenburger Str. 17-19, 26340 Zetel, vertr. d.: Heiko Klattenberg, Tränkeweg 14, 26427 Dunum, (Geschäftsführer), ist am 21.03.2024 um 11:50 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Karina Schwarz, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 917170, Fax: 05121 917171, E-Mail: hildesheim@insolvenzverwaltungen.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 21.03.2024
Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:
https://www.amtsgericht-wilhelmshaven.niedersachsen.de/startseite/wir_ueber_uns/datenschutz/datenschutzbeauftragter-140613.html
Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 41/24: Über das Vermögen der Fitmacher Zetel GmbH, Neuenburger Str. 17-19, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 131704), vertr. d.: Heiko Klattenberg, Tränkeweg 14, 26427 Dunum, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2024 um 07:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schw…
10 IN 41/24: Über das Vermögen der Fitmacher Zetel GmbH, Neuenburger Str. 17-19, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 131704), vertr. d.: Heiko Klattenberg, Tränkeweg 14, 26427 Dunum, (Geschäftsführer), ist am 28.05.2024 um 07:48 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Karina Schwarz, Alter Markt 1, 31134 Hildesheim, Tel.: 05121 917170, Fax: 05121 917171, E-Mail: hildesheim@insolvenzverwaltungen.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 09.07.2024 anzumelden;
b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 19.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 41/24 In dem Insolvenzverfahren Fitmacher Zetel GmbH, Neuenburger Str. 17-19, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 131704), vertr. d.: Heiko Klattenberg, Tränkeweg 14, 26427 Dunum, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künft…
10 IN 41/24 In dem Insolvenzverfahren Fitmacher Zetel GmbH, Neuenburger Str. 17-19, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 131704), vertr. d.: Heiko Klattenberg, Tränkeweg 14, 26427 Dunum, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin gem. § 208 InsO angezeigt, daß die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 12.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 41/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitmacher Zetel GmbH, Neuenburger Str. 17-19, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 131704), vertr. d.: Heiko Klattenberg, Tränkeweg 14, 26427 Dunum, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz fe…
10 IN 41/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fitmacher Zetel GmbH, Neuenburger Str. 17-19, 26340 Zetel (AG Oldenburg, HRB 131704), vertr. d.: Heiko Klattenberg, Tränkeweg 14, 26427 Dunum, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Karina Schwarz festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der vorläufigen Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 15.04.2025 beantragte die vorläufige Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihre Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 10.857,65 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 02.05.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.