Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FKT Spedition GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Stierweg 46, 56575 Weißenthurm
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Koblenz HRB 22552
EUID
DET2210V.HRB22552
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mayen
Aktenzeichen
7 IN 6/14
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann
Kanzlei
DHPG
Adresse
Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn
Termine & Fristen
Eröffnung
16.09.2014
Beschluss Vergütung
22.06.2026
Anordnung Schlusstermin
22.06.2026
Schlusstermin
19.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Spedition, Lagerei, Transporte und die Fahrzeugvermietung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FKT Spedition GmbH ist am 16.09.2014 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann hat seine Vergütung und Auslagen durch Beschluss des Gerichts festsetzen lassen, basierend auf einer Masse bei Beendigung in Höhe von 46.469,37 €. Im Überschussbericht wird ein Betrag von ca. 5.000,00 € angegeben, wobei festgestellte Forderungen in Höhe von 214.667,83 € zu berücksichtigen sind. Das Gericht hat die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO zugestimmt und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den Schlusstermin ist der 19.08.2026. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung, Schlussverzeichnis und nicht verwertbaren Gegenständen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht/Insolvenzgericht Mayen - 7 IN 6/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FKT Spedition GmbH, Stierweg 46, 56575 Weißenthurm, vertreten durch: Klaus Führ, Firmungsstraße 42, 56068 Koblenz (Geschäftsführer) soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Mayen zu Aktenzeichen 7 IN 6/14 der Schlusstermin s…
Amtsgericht/Insolvenzgericht Mayen - 7 IN 6/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FKT Spedition GmbH, Stierweg 46, 56575 Weißenthurm, vertreten durch: Klaus Führ, Firmungsstraße 42, 56068 Koblenz (Geschäftsführer) soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Mayen zu Aktenzeichen 7 IN 6/14 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/ Insolvenzgerichts Mayen niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf ca. 5.000,00 €. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 214.667,83 €.
Amtsgericht Mayen, den 26.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 7 IN 6/14. In dem Insolvenzverfahren FKT Spedition GmbH, Stierweg 46, 56575 Weissenthurm (AG Koblenz, HRB 22552), vertr. d.: Klaus Führ, Firmungsstr. 42, 56068 Koblenz, sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
1. ??? € Nettove…
Geschäfts-Nr.: 7 IN 6/14. In dem Insolvenzverfahren FKT Spedition GmbH, Stierweg 46, 56575 Weissenthurm (AG Koblenz, HRB 22552), vertr. d.: Klaus Führ, Firmungsstr. 42, 56068 Koblenz, sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden:
1. ??? € Nettovergütung nach InsVV
darin beinhaltet sind Zuschläge in Höhe von 50%.
2. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
3. ??? € Auslagen
4. ??? € Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
5. ??? € Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ralf Bornemann, c/o DHPG, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Das Insolvenzverfahren wurde am 16.09.2014 eröffnet. Dem Insolvenzverwalter steht daher eine Vergütung zu. Die Vergütung beruht auf einer Masse bei Beendigung des Verfahrens in Höhe von 46.469,37 €.
Dieser berechnet sich wie folgt:
41.386,39 € Gesamtsumme der Einnahmen gem. Antrag
+ 222,69 € Umsatzsteuerrückerstattung 2020
+ 4.860,29 € Umsatzsteuerrückerstattung aus Vergütung bei
einmaligem Durchrechnen der Vergütung mit Wert
41.609,08 € gem. BGH.
----------------
= 46.469,37 €
Daraus ergibt sich gem. §§ 1, 2 InsVV, unter Berücksichtigung der gewährten Zuschläge, die oben berechnete Vergütung, die zur Überzeugung des Gerichts angemessen ist.
Es wurden folgende Zuschläge gemäß Haarmeyer/Wutzke/Förster, 4. Aufl., Rd.Nrn. 77-78 zu § 3 InsVV gewährt:
a)25 % für die Mehrbelastung durch obstruktive Organe der Gemeinschuldnerin
b)25 % für mehr als 10 Anfechtungen.
Der Auslagenersatz ergibt sich aus § 8 InsVV (15 % der Vergütung im ersten Jahr des Insolvenzverfahrens und jeweils 10 % der Vergütung für jedes weitere - auch begonnene - Jahr der Verfahrensdauer), höchstens jedoch 30 % der Nettovergütung.
Weiter wurden 2,80 € pro übertragener Zustellung nach § 8 InsO (hier 38 Stk.) gewährt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben. Diese ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Mayen, St.-Veit-Straße 38, 56727 Mayen schriftlich durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts einzulegen.
Bei Erklärung zu Protokoll eines anderen Amtsgerichts als dem unterfertigten Gericht kommt es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem unterfertigten Gericht an.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mayen, 22.06.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 6/14:
In dem Insolvenzverfahren FKT Spedition GmbH, Stierweg 46, 56575 Weissenthurm (AG Koblenz, HRB 22552), vertr. d.: Klaus Führ, Firmungsstr. 42, 56068 Koblenz,
wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 5…
7 IN 6/14:
In dem Insolvenzverfahren FKT Spedition GmbH, Stierweg 46, 56575 Weissenthurm (AG Koblenz, HRB 22552), vertr. d.: Klaus Führ, Firmungsstr. 42, 56068 Koblenz,
wird der Schlussverteilung wird zugestimmt (§ 196 Abs. 2 InsO InsO) und die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren angeordnet
(§§ 5 Abs. 2, 197 Abs. 1, 177 Abs. 1 InsO).
Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 19.08.2026 .
Bis zu diesem Stichtag
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu Schlussrechnung und Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
* erhalten die Beteiligten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zur Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse.
Amtsgericht Mayen, 22.06.2026
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