Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FlachdachBau REiCH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Im Bühl17, 71287 Weissach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Stuttgart HRB 756617
EUID
DEB8534.HRB756617
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 321/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger
Adresse
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Telefon
07071 56307-07
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
08.08.2025
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung von Flachdachabdichtungen, Dachbegrünungen, Bauwerksabdichtungen, Terrassenabdichtungen und - beläge sowie von Gussasphaltaußenbelag.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FlachdachBau REiCH GmbH ist eröffnet. Der bisherige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Gerhard Walter, ist von Amts wegen aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung entlassen worden. Zum neuen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger bestellt worden. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, bis zum 08.08.2025 einen Antrag auf Wahl eines anderen Insolvenzverwalters nach § 57 InsO zu stellen, falls dies für erforderlich gehalten wird. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
2 IN 321/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FlachdachBau REiCH GmbH, Im Bühl 17, 71287 Weissach, vertreten durch die Geschäftsführer Zoran Krämer und Sylvia Reich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 756617
- Schuldnerin -
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Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwa…
2 IN 321/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FlachdachBau REiCH GmbH, Im Bühl 17, 71287 Weissach, vertreten durch die Geschäftsführer Zoran Krämer und Sylvia Reich
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 756617
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
1. Der bisherige Insolvenzverwalter
Herr Rechtsanwalt Gerhard Walter,
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
wird von Amts wegen aus wichtigem Grund im Sinne des § 59 Abs. 1 InsO mit sofortiger Wirkung aus dem Amt als Insolvenzverwalter entlassen.
Der bisherige Insolvenzverwalter wird um Rückgabe der Bestallungsurkunde gebeten.
2. Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger,
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Telefon: 07071 56307-07, Telefax: 07071 56307-08
3. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters nach § 57 InsO für erforderlich gehalten werden, so erhalten die Gläubiger Gelegenheit zur Antragstellung bis 08.08.2025, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden und eine Gläuberversammlung einberufen werden kann.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Ludwigsburg
Schorndorfer Straße 39
71638 Ludwigsburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 26.06.2025
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