Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Flamann, Werner Jakob
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Adresse
Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Fürth HRA 3663
EUID
DED3304V.HRA3663
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 274/18
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Mechthild Bruche
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Termine & Fristen
Fristende Einwendungen
11.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über den Nachlass des verstorbenen Flamann Werner Jakob ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Mechthild Bruche hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Bemessungsgrundlage bei einem Vermögenswert von 873.524,38 EUR lag. Die festgestellten Forderungen belaufen sich auf insgesamt 893.610,29 EUR. Für die Schlussverteilung steht voraussichtlich ein Betrag von 480.000,00 EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO, wobei Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung sowie Anträge zur Entscheidung über nicht verwertbare Gegenstände bis einschließlich 11.05.2026 bei dem Insolvenzgericht eingereicht werden können. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Stellungnahmen, die nach diesem Datum eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt. Der Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses, Günther Hackenberg, wurde ebenfalls festgesetzt. Das Amtsgericht Fürth hat die Bekanntgabe am 30.03.2026 veranlasst.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 274/18
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Flamann Werner Jakob, geboren am 27.06.1948, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
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1. …
IN 274/18
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Flamann Werner Jakob, geboren am 27.06.1948, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 11.05.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Fürth erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 893.610,29 € zu berücksichtigen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 274/18
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Flamann Werner Jakob, geboren am 27.06.1948, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
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Für…
IN 274/18
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Flamann Werner Jakob, geboren am 27.06.1948, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 893.610,29 EUR steht voraussichtlich ein Betrag von 480.000,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 274/18
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Flamann Werner Jakob, geboren am 27.06.1948, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
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Die…
IN 274/18
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Flamann Werner Jakob, geboren am 27.06.1948, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Mechthild Bruche, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Gesamtbetrag
in Abzug zu bringender Vorschuss
Endbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin vom 13.11.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 873.524,38 EUR auszugehen.
Die Insolvenzverwalterin beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 129 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 13.11.2024 wird Bezug genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- schwierige Verkaufsbemühungen hinsichtlich des Grundstücks
- umfangreiche Sanierungsbemühungen mit zwei unterschiedlichen Erwerbern von Teilbereichen
- umfangreiche Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten
- Durchführung einer stillen Zwangsverwaltung über insgesamt 8 Monate
- schwierige rechtliche ForderungsprüfungBei der Bemessung eines Gesamtzuschlags hat die Insolvenzverwalterin eine Gesamtschau vorgenommen und Arbeitserleichterung durch die zulässige Delegierung von Aufgaben in ausreichendem Umfang berücksichtigt. Auch wurden Vergleichsberechnungen durchgeführt.Als Minderungsgründe war in diesem Verfahren zu berücksichtigen die erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Hierbei hat die Insolvenzverwalterin in ausreichendem Maße bereits bei der Berechnung der Zuschläge die Arbeitsersparnis und mögliche Überscheidungen berücksichtigt, sodass der vorgenommene Abschlag in der Gesamtschau angemessen ist.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 129 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die der Insolvenzverwalterin entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 274/18
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Flamann Werner Jakob, geboren am 27.06.1948, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
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Die…
IN 274/18
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Flamann Werner Jakob, geboren am 27.06.1948, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
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Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Günther Hackenberg wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 07.12.2024.
Der Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 12,83 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 25.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 274/18
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Flamann Werner Jakob, geboren am 27.06.1948, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
Gerne…
IN 274/18
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In dem Insolvenzverfahren über den Nachlass d.
Flamann Werner Jakob, geboren am 27.06.1948, verstorben am 18.09.2023, zuletzt wohnhaft: Am Mühlberg 16-18, 91477 Markt Bibart
Inhaber der Werner Flamann Spedition e.K., Markt Bibart, Registergericht: Amtsgericht Fürth Register-Nr.: HRA 3663
- Erblasser -
Gerneth-Flamann Dagmar Kitty, Am Mühlberg 16, 91477 Markt Bibart
- Erbin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters vom 27.03.2025 zu entscheiden. Vor der Entscheidung ist der Schuldner und die Gläubigerversammlung zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, innerhalb von 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 25.02.2026
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