Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.G.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bruchweg 43, 45659 Recklinghausen
Handelsregister
Amtsgericht Recklinghausen GnR 125
EUID
DER2204.GnR125
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 403/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Christiane Heithoff
Adresse
Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen
Termine & Fristen
Prüfungstermin
31.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG, eingetragen im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter GnR 125, wurden am 22.04.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwältin Christiane Heithoff als vorläufige Insolvenzverwalterin bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.06.2026 eröffnet worden, wobei ein späterer Beschluss vom 12.06.2026 klarstellt, dass die Eröffnung aufgrund eines Eigenantrags der Schuldnerin erfolgte. Die Insolvenzverwalterin ist bestellt. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 03.0
02.06.2026 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Prüfungstermin, welcher zugleich als Termin der ersten Gläubigerversammlung stattfindet, ist der 31.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 403/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter GnR 125 eingetragenen Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG, Bruchweg 43, 45659 Recklinghausen, vertr. d. d. Vorstand
Geschäftszweig: Handel mit Fleisch…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 403/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter GnR 125 eingetragenen Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG, Bruchweg 43, 45659 Recklinghausen, vertr. d. d. Vorstand
Geschäftszweig: Handel mit Fleischbedarfsartikeln, Fleisch und allen sonstigen Lebensmitteln; Verwertung von Häuten und Nebenprodukten etc
ist am 22.04.2026, um 13:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 403/26
Amtsgericht Bochum, 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 403/26
Über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter GnR 125 eingetragenen Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG, Bruchweg 43, 45659 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dirk Bruns, Penningsstr. 3, 45659 Recklinghaus…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 403/26
Über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter GnR 125 eingetragenen Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG, Bruchweg 43, 45659 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dirk Bruns, Penningsstr. 3, 45659 Recklinghausen und Herrn Heinz-Michael Bockhoff, Waisenhausstr. 2, 45657 Recklinghausen
Geschäftszweig: Handel mit Fleischbedarfsartikeln, Fleisch und allen sonstigen Lebensmitteln; Verwertung von Häuten und Nebenprodukten etc
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.06.2026, um 07:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 20.04.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in.
Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Christiane Heithoff, Lange Wanne 57, 45665 Recklinghausen.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 03.08.2026 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 31.08.2026.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person der Insolvenzverwalterin,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 12.08.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Insolvenzverwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 403/26
Bochum, 01.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 403/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter GnR 125 eingetragenen Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG, Bruchweg 43, 45659 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dirk Bruns, Pennings…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 403/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Recklinghausen unter GnR 125 eingetragenen Fleischer-Einkauf Recklinghausen eG, Bruchweg 43, 45659 Recklinghausen, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Dirk Bruns, Penningsstr. 3, 45659 Recklinghausen und Herrn Heinz-Michael Bockhoff, Waisenhausstr. 2, 45657 Recklinghausen
wird der Insolvenzeröffnungsbeschluss vom 01.06.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Insolvenzverfahren aufgrund eines Eigenantrags der Schuldnerin eröffnet wurde.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum oder dem Landgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
80 IN 403/26
Amtsgericht Bochum, 12.06.2026
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