Berichts- und PrüfungsterminMecklenburg-VorpommernHRB 8860
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Insolvenzprofil
Flex Bau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Mecklenburg-Vorpommern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Rostock HRB 8860
EUID
DEN1206V.HRB8860
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
61 IN 633/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flex Bau GmbH, Mecklenburger Straße 9, 18184 Broderstorf, findet die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren statt. Der Prüfungsstichtag, welcher dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.04.2026. Widersprüche gegen Forderungen müssen spätestens an diesem Tag formwirksam beim Amtsgericht Rostock eingehen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 633/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flex Bau GmbH, Mecklenburger Straße 9, 18184 Broderstorf, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg-Andreas Wulst
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 8860
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 29.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnl…
61 IN 633/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flex Bau GmbH, Mecklenburger Straße 9, 18184 Broderstorf, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg-Andreas Wulst
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 8860
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 29.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 29.04.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 18.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 633/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flex Bau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Mecklenburger Straße 9, 18184 Broderstorf
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 8860
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 04.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforde…
61 IN 633/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Flex Bau GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, Mecklenburger Straße 9, 18184 Broderstorf
Registergericht: Amtsgericht Rostock Register-Nr.: HRB 8860
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der bis 04.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 04.11.2025.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rostock - Insolvenzgericht - 23.09.2025
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