Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Fliesen Willms GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Planckstraße 73, 26389 Wilhelmshaven
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRB 202603
EUID
DEP3210.HRB202603
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 48/19
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel
Adresse
Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen
Telefon
0421/200959-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anhörung Vergütungsantrag
29.04.2025
Schlusstermin
20.05.2026
Gegenstand des Unternehmens
Vertrieb von Fliesen, Bodenplatten aus Holz, Metall, Kunststoff und anderen Materialien unter Verwendung von Glas, einschließlich des Im- und Export dieser Gegenstände
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im April 2025 wurde ein Stichtag für die Anhörung zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters auf den 29.04.2025 bestimmt. Im März 2025 beantragte der Verwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen, wobei eine Berechnungsmasse von 211.112,72 EUR zugrunde gelegt wurde. Der Insolvenzverwalter hat dem Gericht gemäß § 188 InsO angezeigt, dass ein verfügbarer Massebestand von 548.324,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten vorliegt. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 154.930,00 EUR zu berücksichtigen. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt (§ 196 InsO). Der Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist auf den 20.05.2026 festgelegt. Bis zu diesem Datum können Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis sowie Anträge bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände eingereicht werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliese…
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wilhelmshaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
um 25 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 25.03.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 211.112,72 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Beantragt wurde ein Zuschlag in Höhe von 25 % für die Aufbereitung der Buchhaltung sowie in Höhe von 5 % wegen des obstruierenden Verhalten des Schuldners.
Die Arbeit mit der Buchhaltung des Schuldners gehört zu den Regelaufgaben des Insolvenzverwalters und rechtfertigt somit grundsätzlich keinen Zuschlag auf die Vergütung. Ein Zuschlag kann gewährt werden, wenn nicht lediglich kleinere Mängel vorliegen und dem Insolvenzverwalter insofern ein erheblicher Mehraufwand entstanden ist (vgl. Graeber/Graeber, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn 190).
Im vorliegenden Fall hat der Insolvenzverwalter in seinem Antrag den Zustand der Buchhaltung und die dadurch verursachte Mehrarbeit ausführlich geschildert. Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass die Buchhaltung zumindest teilweise an externe Dienstleister delegiert wurde. Dennoch ist im vorliegenden Fall ein Zuschlag in Anbetracht des tatsächlichen entstandenen Mehraufwandes gerechtfertigt.
Eine fehlende Mitwirkung bzw. das Handeln des Schuldners gegen die Ziele des Insolvenzverfahrens kann die Aufgabenerfüllung des Insolvenzverwalters erheblich erschweren und dementsprechend einen Zuschlag rechtfertigen (vgl. Graeber/Graeber, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn 294).
Im vorliegenden Fall hat der Schuldner nur teilweise im erforderlichen Umfang mitgearbeitet. Die Tatsache, dass der Geschäftsführer der Schuldnerin im Laufe des Verfahrens für den Insolvenzverwalter überhaupt nicht mehr erreichbar war, hat einen nicht unerheblichen Mehraufwand verursacht. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Geschäftsführer zu Beginn des Verfahrens noch mitgewirkt hat, ist hier ein Zuschlag auf die Regelvergütung noch gerechtfertigt.
Bei der Berechnung der Zuschläge ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass der Insolvenzverwalter mit Beschluss vom 31.05.2019 in diesem Verfahren auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Gemäß § 3 Abs. 2a) InsVV ist ein Abschlag auf die Vergütung grundsätzlich gerechtfertigt, wenn ein vorläufiger Insolvenzverwalter im Verfahren tätig war. Voraussetzung hierfür ist, dass dessen Tätigkeit zu einer wesentlichen Arbeitsersparnis des Insolvenzverwalters geführt hat (vgl. Graeber/Graeber, InsVV, 4. Aufl., § 3 Rn 382 ff.). Im vorliegenden Fall ist der vorläufige Insolvenzverwalter bereits umfassend tätig geworden. Bei der Festsetzung ihrer Vergütung wurden bereits Zuschläge auf die Regelvergütung gewährt. Jedoch ist hier die vergleichsweise kurze Dauer der vorläufigen Verwaltung von zwei Monaten zu berücksichtigen.
In der Gesamtbetrachtung erscheint ein Zuschlag in Höhe von 25 % noch als angemessen, aber auch ausreichend.
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 70,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 25 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliese…
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wilhelmshaven zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Gerhard-Rohlfs-Str. 16, 28757 Bremen, Tel.: 0421/200959-0, Fax: 0421/20095929, E-Mail: bremen@sponagel-recht.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 548.324,32 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 154.930,00 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliese…
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin entspricht, ist der 20.05.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anträge der Gläubiger bezüglich nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliese…
10 IN 48/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fliesen Willms GmbH, vertr.d.d.GF, Planckstr. 73, 26389 Wilhelmshaven (AG Oldenburg, HRB 202603), vertr. d.: 1. Sergej Lastowski, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Wilhelmshavenerstr. 22a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), 2. Alexander Angelicher, als GF d. Fliesen Willms GmbH, Brückstr. 9a, 26452 Sande, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 29.04.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 01.04.2025
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.