Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Flio-Design GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 29560
EUID
DEH1101.HRB29560
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
507 IN 17/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flio-Design GmbH ist vom Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Das Amtsgericht Bremen hat die Verfahrensbeteiligten zur Anhörung geladen und ihnen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden der öffentlichen Bekanntmachung gegeben. Die Bekanntmachung wurde am 15.08.2024 veröffentlicht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
507 IN 17/23: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flio-Design GmbH, Hinter der Balge 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 29560 HB), vertr. d.: 1. Michaela Meißner, Tiefer 15, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Dr. Sebastian Kröger, Am Wall 151/2, 28195 B…
507 IN 17/23: Veröffentlichung zum Zwecke der Anhörung:
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flio-Design GmbH, Hinter der Balge 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 29560 HB), vertr. d.: 1. Michaela Meißner, Tiefer 15, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Dr. Sebastian Kröger, Am Wall 151/2, 28195 Bremen, (Nachlasspfleger), ist von dem Insolvenzverwalter ein Antrag auf Festsetzung der Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren gestellt worden. Zu diesem Antrag werden die Verfahrensbeteiligten hiermit angehört. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Den Beteiligten wird hiermit Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb von 3 Wochen nach Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung gegeben.
Amtsgericht Bremen, 15.08.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
507 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flio-Design GmbH, Hinter der Balge 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 29560 HB), vertr. d.: 1. Michaela Meißner, Tiefer 15, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Dr. Sebastian Kröger, Am Wall 151/2, 28195 Bremen, (Nachlasspfleger), ist der Beschlus…
507 IN 17/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flio-Design GmbH, Hinter der Balge 1, 28195 Bremen (AG Bremen, HRB 29560 HB), vertr. d.: 1. Michaela Meißner, Tiefer 15, 28195 Bremen, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Dr. Sebastian Kröger, Am Wall 151/2, 28195 Bremen, (Nachlasspfleger), ist der Beschluss vom 28.12.2023 berichtigt worden.
Statt Geschäftsführerin muss es richtig heißen: Gesellschafterin
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) oder dem Landgericht Bremen, Domsheide 16, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133346098711-000000053)
) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bremen, 02.10.2024
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