Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 8153
EUID
DER2201.HRB8153
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 491/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia
Adresse
Schaeferstraße 12, 44623 Herne
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
08.07.2025 , 13:33 Uhr
Eröffnung
01.09.2025 , 12:17 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.10.2025
Prüfungstermin
25.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, ansässig in Witten, ist am 08.07.2025 die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia erfolgt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden zudem Maßnahmen zur Sicherung der Masse angeordnet. Das Insolvenzverfahren ist am 01.0erm.2025 um 12:17 Uhr aufgrund eines Antrags der Schuldnerin wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 14.10.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Prüfungstermin findet am 25.11.2025 statt, welcher zugleich als Termin der ersten Gläubigerversammlung dient. Am 09.09.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer drohenden Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 491/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, vertr. d. d. Gf.
werden die Beschlüsse vom 08.07.2025 (Vorläufiger Verwa…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 491/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, vertr. d. d. Gf.
werden die Beschlüsse vom 08.07.2025 (Vorläufiger Verwalter, Beweisbeschluss)gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum jeweils wie folgt lautet:
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, vertr. d. d. Gf.
80 IN 491/25
Amtsgericht Bochum, 09.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 491/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, vertr. d. d. Gf.
ist am 08.07.2025, um 13:33 Uhr angeordnet worden (§§ 2…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 491/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, vertr. d. d. Gf.
ist am 08.07.2025, um 13:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Schaeferstraße 12, 44623 Herne bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
80 IN 491/25
Amtsgericht Bochum, 08.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 491/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ronny Tobias Pfeiffer, Vogelsberg 19b, 45529 Hattingen …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 491/25
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ronny Tobias Pfeiffer, Vogelsberg 19b, 45529 Hattingen und Herrn Marko Hein, Harkortstraße 79, 44225 Dortmund
Geschäftszweig: Die Herstellung und der Vertrieb sowie die Montage von Stahl- und Schweißkonstruktionen aller Art.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.09.2025, um 12:17 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.07.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Schaeferstraße 12, 44623 Herne.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.10.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Auf die Durchführung eines Berichtstermins wird gemäß § 29 Abs. 2 S. 2 InsO verzichtet.
Stichtag, der dem Prüfungstermin (§§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 25.11.2025.
Dieser Termin entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens ab dem 28.10.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
80 IN 491/25
Bochum, 01.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 491/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ronny Tobias Pfeiffer, Vogels…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 491/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 8153 eingetragenen Flörecke Stahl- und Anlagenbau GmbH, Wittener Str. 142a, 58456 Witten, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Ronny Tobias Pfeiffer, Vogelsberg 19b, 45529 Hattingen und Herrn Marko Hein, Harkortstraße 79, 44225 Dortmund
ist am 09.09.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass drohende Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
80 IN 491/25
Amtsgericht Bochum, 11.09.2025
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