Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Nelkenweg 10, 38518 Gifhorn
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 204949
EUID
DEP2408.HRB204949
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 75/20
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Manuel Sack
Termine & Fristen
Stichtag Prüfung
29.08.2024
Beschluss Festsetzung Vergütung
07.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
logistische Dienstleistungen und Fahrzeugtransporte sowie alle damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Manuel Sack hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, welche durch Beschluss vom 07.04.2026 durch das Amtsgericht Gifhorn festgesetzt wurden. Die Berechnungsmasse beträgt 54.129,90 EUR. Zustellungskosten in Höhe von 151,20 EUR nebst Umsatzsteuer wurden anerkannt. Im Verfahren wurde zudem die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde auf den 29.08.2024 bestimmt, bis zu dem Widersprüche gegen diese Forderungen bei Gericht eingehen müssen. Die ergänzte Insolvenztabelle liegt zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF, Eyßelheideweg 12 A, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204949), vertr. d.: Tobias Kroll, Stw/App: EG, Goerdelerstraße 3, 38444 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt M…
35 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF, Eyßelheideweg 12 A, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204949), vertr. d.: Tobias Kroll, Stw/App: EG, Goerdelerstraße 3, 38444 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manuel Sack festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich Beschluss v. 25.10.2024
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 10.09.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Nach Eingang der Schlussrechnung sind weitere Einnahmen zur Masse geflossen, so dass die Vergütung auf Antrag neu festzusetzen ist.
Die Berechnungsmasse beträgt nunmehr 54.129,90 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 151,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 54 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 07.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF, Eyßelheideweg 12 A, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204949), vertr. d.: Tobias Kroll, Theodor-Heuss-Straße 3 A, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten F…
35 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF, Eyßelheideweg 12 A, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204949), vertr. d.: Tobias Kroll, Theodor-Heuss-Straße 3 A, 38518 Gifhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 29.08.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 18.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF, Eyßelheideweg 12 A, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204949), vertr. d.: Tobias Kroll, Stw/App: EG, Goerdelerstraße 3, 38444 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 18.10.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, da…
35 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF, Eyßelheideweg 12 A, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204949), vertr. d.: Tobias Kroll, Stw/App: EG, Goerdelerstraße 3, 38444 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 18.10.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Gifhorn, 21.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF, Eyßelheideweg 12 A, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204949), vertr. d.: Tobias Kroll, Stw/App: EG, Goerdelerstraße 3, 38444 Wolfsburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung e…
35 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF, Eyßelheideweg 12 A, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204949), vertr. d.: Tobias Kroll, Stw/App: EG, Goerdelerstraße 3, 38444 Wolfsburg, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 11.12.2024.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.695,44 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Gifhorn, 25.10.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF, Eyßelheideweg 12 A, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204949), vertr. d.: Tobias Kroll, Stw/App: EG, Goerdelerstraße 3, 38444 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt M…
35 IN 75/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Europe GmbH vertr. d. d. GF, Eyßelheideweg 12 A, 38518 Gifhorn (AG Hildesheim, HRB 204949), vertr. d.: Tobias Kroll, Stw/App: EG, Goerdelerstraße 3, 38444 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Manuel Sack festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 19.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 47.527,21 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 151,20 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 54 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 2,80 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 25.10.2024
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