Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Adresse
Mittelweg 6, 93413 Cham
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRA 9514
EUID
DED3410V.HRA9514
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 339/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz
Adresse
Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg
Termine & Fristen
Forderungsanmeldefrist
11.03.2025
Einreichung Einwendungen Schlussverzeichnis
27.08.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG sind verschiedene Verfahrensschritte dokumentiert. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren, wobei die Frist für Widerspruch gegen Forderungsanmeldungen am 11.0
03.2025 endet. Der Insolvenzverwalter Dr. Harald Schwartz hat seinen Vergütungsantrag gestellt; das Gericht beabsichtigte über diesen zu entscheiden, wobei Einwendungen der Beteiligten bis spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung möglich waren. Im weiteren Verlauf wurde die Durchführung des Einstellungstermins gemäß § 211 InsO im schriftlichen Verfahren angeordnet. Hierbei sind Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, die Schlussrechnung sowie gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens bis zum 27.08.2025 einzureichen. Die verfügbare Verteilungsmasse beträgt 14.206,47 €, abzüglich der Gerichtskosten und der Vergütung sowie Auslagen des Insolvenzverwalters, unter Berücksichtigung von 10.006,67 € sonstigen Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO. Schließlich ist das Verfahren wegen Masseunzulänglichkeit gemäß § 211 Abs. 1 InsO eingestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 339/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG, Mittelweg 6, 93413 Cham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Freitag und Lesser Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Freitag Norbert Franz-…
4 IN 339/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG, Mittelweg 6, 93413 Cham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Freitag und Lesser Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Freitag Norbert Franz-Josef
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9514
- Schuldnerin -
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Das Insolvenzverfahren wird wegen Masseunzulänglichkeit eingestellt, § 211 Abs. 1 InsO.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 15.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 339/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG, Mittelweg 6, 93413 Cham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Freitag und Lesser Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Freitag Norbert Franz-…
4 IN 339/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG, Mittelweg 6, 93413 Cham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Freitag und Lesser Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Freitag Norbert Franz-Josef
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9514
- Schuldnerin -
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Das Gericht beabsichtigt über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters zu entscheiden. Vor der Entscheidung sind der Schuldner und die Gläubiger zu hören.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis einschließlich 2 Wochen nach Veröffentlichung Einwendungen bzw. Anträge zur beantragten Vergütungsfestsetzung des Insolvenzverwalters vorzubringen.
Auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur beantragten Vergütungsfestsetzung eingesehen werden.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 339/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG, Mittelweg 6, 93413 Cham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Freitag und Lesser Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Freitag Norbert Franz-…
4 IN 339/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG, Mittelweg 6, 93413 Cham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Freitag und Lesser Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Freitag Norbert Franz-Josef
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9514
- Schuldnerin -
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Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.08.2025
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
- sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. Verfügbar sind 14.206,47 € Verteilungsmasse abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters; zu berücksichtigen sind 10.006,67 € sonstige Masseverbindlichkeiten nach § 55 InsO.
An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 16.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 339/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG, Mittelweg 6, 93413 Cham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Freitag und Lesser Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Freitag Norbert Franz-…
4 IN 339/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG, Mittelweg 6, 93413 Cham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Freitag und Lesser Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Freitag Norbert Franz-Josef
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9514
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Harald Schwartz, Hermann-Köhl-Straße 2 a, 93049 Regensburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 22.05.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 23.895,62 EUR auszugehen.
Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 952,00 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR, welche allerdings gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV auf 50 % der nach § 171 Abs. 1 InsO ermittelten Feststellungskosten zu begrenzen war.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 10.034,25 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen Kosten für übertragende Zustellungen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 25.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 339/21
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG, Mittelweg 6, 93413 Cham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Freitag und Lesser Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Freitag Norbert Franz-…
4 IN 339/21
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FNW Freitag und Lesser Nutzfahrzeuge Wartung Cham GmbH & Co. KG, Mittelweg 6, 93413 Cham, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Freitag und Lesser Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Dipl.-Ing. Freitag Norbert Franz-Josef
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRA 9514
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13-15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 18.02.2025
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