Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Folschweiller, André Marie Edouard
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Saarland
Handelsregister
Amtsgericht Saarbrücken HRA 92401
EUID
DEV1109.HRA92401
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach
Aktenzeichen
104 IN 46/14
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Termine & Fristen
Stellungnahmefrist
Zusammenfassung des Verfahrens
Beim Amtsgericht Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, ist ein Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters für das Insolvenzverfahren über das Vermögen von André Marie Edouard Folschweiller eingegangen. Der Schuldner betreibt die im Handelsregister unter HRA 92401 eingetragene Firma Restaurant "Grill au Bois". Beteiligte erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Antrags. Das Verfahren befindet sich in einer Phase, in der über die Vergütung des vorläufigen Verwalters entschieden wird.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 46/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des André Marie Edouard Folschweiller, geboren am 27.11.1959, Zweibrücker Straße 88, 66538 Neunkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92401 eingetragenen Firma …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 46/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des André Marie Edouard Folschweiller, geboren am 27.11.1959, Zweibrücker Straße 88, 66538 Neunkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92401 eingetragenen Firma Restaurant "Grill au Bois"
ist der Vergütungsantrag d. Verw. eingegangen.
Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung.
Der Vergütungsantrag ist auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
104 IN 46/14
Amtsgericht Saarbrücken, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 46/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des André Marie Edouard Folschweiller, geboren am 27.11.1959, Zweibrücker Straße 88, 66538 Neunkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92401 eingetragenen Firma …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 46/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des André Marie Edouard Folschweiller, geboren am 27.11.1959, Zweibrücker Straße 88, 66538 Neunkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92401 eingetragenen Firma Restaurant "Grill au Bois"
ist der Vergütungsantrag d. vorläufigen Verw. eingegangen.
Sie erhalten hiermit die Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung.
Der Vergütungsantrag ist auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
104 IN 46/14
Amtsgericht Saarbrücken, 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 46/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des André Marie Edouard Folschweiller, geboren am 27.11.1959, Zweibrücker Straße 88, 66538 Neunkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92401 eingetragenen Firma …
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 46/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des André Marie Edouard Folschweiller, geboren am 27.11.1959, Zweibrücker Straße 88, 66538 Neunkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92401 eingetragenen Firma Restaurant "Grill au Bois"
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Saarbrücken statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, Zimmer Nr. U1 eingesehen werden.
104 IN 46/14
Amtsgericht Saarbrücken, 20.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 46/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des André Marie Edouard Folschweiller, Zweibrücker Straße 88, 66538 Neunkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92401 eingetragenen Firma Restaurant "Grill au Bo…
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 104 IN 46/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des André Marie Edouard Folschweiller, Zweibrücker Straße 88, 66538 Neunkirchen, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Saarbrücken unter HRA 92401 eingetragenen Firma Restaurant "Grill au Bois"
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Marc HERBERT, An der Trift 40, 66123 Saarbrücken
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.09.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. U1 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
104 IN 46/14
Amtsgericht Saarbrücken, 20.07.2026
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