Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FORTIS Personalmanagement GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Koburger Straße 13, 04277 Leipzig
Handelsregister
Amtsgericht Leipzig HRB 24841
EUID
DEU1308.HRB24841
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
405 IN 2047/23
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Heiko Kratz
Adresse
Humboldtstraße 10, 04105 Leipzig
Telefon
0341 46222 0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.02.2024 , 10:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
15.03.2024
Berichtstermin
15.04.2024 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
15.04.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Unternehmensberatung, private Arbeits- und Personalvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FORTIS Personalmanagement GmbH ist am 01.02.2024 durch das Amtsgericht Leipzig eröffnet worden. Rechtsanwalt Heiko Kratz ist als Insolvenzverwalter bestellt. Die Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO endet am 15.03.2024. Ein gemeinsamer Termin für den Berichtstermin, die Beschlussfassung über verschiedene Verfahrensfragen sowie den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist auf den 15.04.2024 um 11:00 Uhr anberaumt worden. In einer späteren Entscheidung vom 08.04.2024 wird die Tagesordnung dieses Termins dahingehend ergänzt, dass auch über die Zustimmung zum Unternehmensverkauf mit der Sepona GmbH gemäß § 160 InsO beschlossen werden soll.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2047/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FORTIS Personalmanagement GmbH, Koburger Straße 13, 04277 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24841
vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Ligner
- wurde am 01.02.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahr…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 405 IN 2047/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FORTIS Personalmanagement GmbH, Koburger Straße 13, 04277 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24841
vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Ligner
- wurde am 01.02.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Heiko Kratz, Humboldtstraße 10, 04105 Leipzig, Telefax: 0341 46222 79 Telefon geschäftlich: 0341 46222 0 Email geschäftlich: ra.heikokratz@kanzlei-kratz.com
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 15.03.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Montag, 15.04.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Montag, 15.04.2024, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 101, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Insolvenzgericht Leipzig
405 In 2047/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FORTIS Personalmanagement GmbH, Koburger Straße 13, 04277 Leipzig, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Ligner, geb. Kummich
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 24841
ergeht am 08.04.2024 nachfolgende Entsche…
Insolvenzgericht Leipzig
405 In 2047/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FORTIS Personalmanagement GmbH, Koburger Straße 13, 04277 Leipzig, vertreten durch die Geschäftsführerin Anja Ligner, geb. Kummich
Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRB 24841
ergeht am 08.04.2024 nachfolgende Entscheidung
Die im Beschluss vom 01.02.2024 anberaumte Tagesordnung für den Termin
am 15.04.2024 11.00 Uhr Saal 101
wird dahingehend ergänzt, dass die Zustimmung zum Unternehmensverkauf mit der Sepona GmbH gem. § 160 InsO erfolgen soll.
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
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