Einstellung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 3751
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Foto Oehlmann GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
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2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Friedrichstraße 25, 32278 Kirchlengern
Handelsregister
Amtsgericht Bad Oeynhausen HRA 3751
EUID
DER2108.HRA3751
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 776/21
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung
16.04.2024 , 10:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Foto Oehlmann GmbH & Co. KG wurde vom Amtsgericht Bielefeld unter dem Aktenzeichen 43 IN 776/21 behandelt. Im ersten Teil der Bekanntmachung wurde ein Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung des Umlaufvermögens am Standort in Kirchlengern auf den 16.04.2024 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld anberaumt. Im zweiten Teil der Bekanntmachung wird mitgeteilt, dass am 17.04.2025 die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen ist, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO). Das Verfahren ist damit aufgrund von Masseunzulänglichkeit beendet.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 776/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 3751 eingetragenen Foto Oehlmann GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 25, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 776/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 3751 eingetragenen Foto Oehlmann GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 25, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 5785 eingetragene Foto Oehlmann Verwaltungs-GmbH GmbH, Friedrichstraße 25, 32278 Kirchlengern, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Norbert Oehlmann
I.
wird gem. § 5 Abs. 2 InsO angeordnet, dass der nachfolgende anberaumte Termin im mündlichen Verfahren stattfindet.
II.
wird Termin für eine Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Veräußerung des Umlaufvermögens der schuldnerischen Unternehmung am Standort in Kirchlengern gemäß Kaufvertrag vom 16.03.2024
bestimmt auf
Dienstag, 16.04.2024, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 776/21
Amtsgericht Bielefeld, 26.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 776/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 3751 eingetragenen Foto Oehlmann GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 25, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die …
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 776/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 3751 eingetragenen Foto Oehlmann GmbH & Co. KG, Friedrichstraße 25, 32278 Kirchlengern, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 5785 eingetragene Foto Oehlmann Verwaltungs-GmbH GmbH, Friedrichstraße 25, 32278 Kirchlengern, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wolfgang Norbert Oehlmann
ist am 16.04.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
43 IN 776/21
Amtsgericht Bielefeld, 17.04.2025
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