Über das Vermögen der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG ist am 01.05.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Dr. Christian Kaufmann. Die Gläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 28.05.2025 anzumelden. Am 28.05.2025 findet eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) statt, in der über die Person des Verwalters, die Einsetzung eines Gläubigerausschusses und den Fortgang des Verfahrens entschieden wird. Am 25.06.2025 findet der Prüfungstermin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen statt. Als Stichtag für Stellungnahmen zum Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters wurde der 10.07.2025 bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 142/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG, Theodor-Fetköter-Str. 2, 26441 Jever (AG Oldenburg, HRA 204580), vertr. d.: Fellensiek Beteiligungs GmbH, 26441 Jever, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Sch…
10 IN 142/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG, Theodor-Fetköter-Str. 2, 26441 Jever (AG Oldenburg, HRA 204580), vertr. d.: Fellensiek Beteiligungs GmbH, 26441 Jever, (persönlich haftende Gesellschafterin), wurde beschlossen:
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 10.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 05.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 142/24 : Über das Vermögen der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG, Theodor-Fetköter-Str. 2, 26441 Jever (AG Oldenburg, HRA 204580), vertr. d.: Fellensiek Beteiligungs GmbH, 26441 Jever, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 01.05.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter …
10 IN 142/24 : Über das Vermögen der FPM Energietechnik GmbH & Co. KG, Theodor-Fetköter-Str. 2, 26441 Jever (AG Oldenburg, HRA 204580), vertr. d.: Fellensiek Beteiligungs GmbH, 26441 Jever, (persönlich haftende Gesellschafterin), ist am 01.05.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dr. Christian Kaufmann, c/o PLUTA Rechtsanwalts GmbH, An der Reeperbahn 2, 28217 Bremen, Tel.: 0421/835008-0, Fax: 0421/835008-49, E-Mail: bremen@pluta.net, Internet: www.pluta.net.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Mittwoch, 28.05.2025, 10:30 Uhr, Saal 109, Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Mittwoch, 25.06.2025, 10:30 Uhr, Saal 109, Amtsgericht Wilhelmshaven, Marktstraße 15-17, 26382 Wilhelmshaven eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 08.05.2025
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