Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FPM Wohungs- und Gewerbebau GmbH& Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Theodor-Fetköter-Straße 2, 26441 Jever
Handelsregister
Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg) HRA 204581
EUID
DEP3210.HRA204581
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
10 IN 118/24
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Abweisung mangels Masse
17.11.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FPM Wohnungs- und Gewerbebau GmbH & Co. KG ist am 17.11.2025 mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgewiesen worden. Der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens wurde somit nicht stattgegeben. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin oder der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Wilhelmshaven eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 118/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FPM Wohungs- und Gewerbebau GmbH& Co.KG, Theodor-Fetköter-Str. 2, 26441 Jever, vertr. d.: 1. Torsten Fellensiek, Waagestr. 5, 26441 Jever, (Geschäftsführer), 2. Claudia Fellensiek, Waagestr. 5, 26441 Jever, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröf…
10 IN 118/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FPM Wohungs- und Gewerbebau GmbH& Co.KG, Theodor-Fetköter-Str. 2, 26441 Jever, vertr. d.: 1. Torsten Fellensiek, Waagestr. 5, 26441 Jever, (Geschäftsführer), 2. Claudia Fellensiek, Waagestr. 5, 26441 Jever, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 17.11.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven - Insolvenzgericht -, Marktstr. 15-17, 26382 Wilhelmshaven, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1271238294276-000214496, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wilhelmshaven an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wilhelmshaven, 17.11.2025
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