Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 45341
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FR Real Estate GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Herforder Straße 76, 33602 Bielefeld
Handelsregister
Amtsgericht Bielefeld HRB 45341
EUID
DER2101.HRB45341
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 446/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2024 , 11:33 Uhr
Eröffnung
01.01.2025 , 12:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.02.2025
Berichtstermin
13.03.2025 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
13.03.2025 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung und Untervermietung von Liegenschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Bielefeld hat am 24.06.2024 um 11:33 Uhr die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FR Real Estate GmbH angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45341 eingetragen und betreibt die Veraltung und Untervermietung von Liegenschaften. Gesetzlich vertreten wird die GmbH durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knopp. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Frank M. Welsch bestellt worden. Mit der Anordnung sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO verbunden, wonach Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern der Schuldnerin ist es verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FR Real Estate GmbH ist am 01.01.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet der am 21.06.2024 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 24.06.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Frank…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FR Real Estate GmbH ist am 01.01.2025 um 12:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage bildet der am 21.06.2024 eingegangene Antrag der Schuldnerin. Vorläufige Maßnahmen sind bereits am 24.06.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Frank M. Welsch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit der Verfahrenseröffnung ist derselbe Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.02.2025 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 13.03.2025 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Bielefeld angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 27.02.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 446/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45341 eingetragenen FR Real Estate GmbH, Herforder Str. 76, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knopp, Herforder St…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 446/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45341 eingetragenen FR Real Estate GmbH, Herforder Str. 76, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knopp, Herforder Str. 76, 33602 Bielefeld
Geschäftszweig: die Veraltung und Untervermietung von Liegenschaften
ist am 24.06.2024, um 11:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 446/24
Amtsgericht Bielefeld, 24.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 446/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45341 eingetragenen FR Real Estate GmbH, Herforder Str. 76, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knopp, Herforder Str. 76, 33602 Bielefeld
Geschäftszwei…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 446/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 45341 eingetragenen FR Real Estate GmbH, Herforder Str. 76, 33602 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Knopp, Herforder Str. 76, 33602 Bielefeld
Geschäftszweig: die Verwaltung und Untervermietung von Liegenschaften
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2025, um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 21.06.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystraße 30, 33330 Gütersloh.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.02.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Donnerstag, 13.03.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 19.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Erteilung einer Generalvollmacht für Handlungen im Sinne von § 160 InsO
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.118 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
43 IN 446/24
Bielefeld, 01.01.2025
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