Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Frank Wollschläger GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 3195
EUID
DER2201.HRB3195
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 583/16
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres
Adresse
Viktoriastraße 10, 44787 Bochum
Termine & Fristen
Bestellung Sonderinsolvenzverwalter
20.01.2025
Frist zur Stellungnahme
30.06.2025
Gegenstand des Unternehmens
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen deren Geschäftsinhalt die Entwicklung und der nationale und internationale Handel mit Präzisionswerkzeugen und -werkzeugmaschinen, Voll-Hartmetall- und Sonderwerkzeugen, Produkten des Arbeitsschutzes, der Antriebstechnik, Betriebseinrichtung, chemische Produkte, Elektrowerkzeuge, Schweißtechnik, Warenausgabesysteme, Service- und Reparaturabwicklung dieser Produktgruppen, nebst aller branchenüblichen Nebengeschäfte, darstellt. Darüber hinaus zählt zu den Tätigkeiten dieser Unternehmen die mietweise Gestellung dieser Produktbereiche, die Ver-marktung von elektronischen Produktkatalogdaten (eKataloge), der Betrieb von Business-Plattformen zur Vermittlung und Erbringung von Handelsgeschäften aller Art, auch in Form von Systemlieferantenfunktionen. Zu dem Unternehmenszweck zählt zudem die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei der Kommanditgesellschaft in Firma Wollschläger GmbH & Co. KG. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art im In- oder Ausland erwerben, errichten oder sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frank Wollschläger GmbH ist eröffnet. Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres ist als Insolvenzverwalter bestellt. Im Januar 2025 wurde Rechtsanwalt Andreas Grund zum Sonderinsolvenzverwalter für die Prüfung bestimmter Forderungen ernannt. Die Vergütung des Verwalters wurde im Mai 2025 festgesetzt. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt, nachdem eine Frist zur Stellungnahme bis Ende Juni 2025 abgelaufen war. Für die Verteilung steht ein Betrag von 873.007,49 EUR zur Verfügung, während Forderungen im Range des § 38 InsO in Höhe von 43.077.260,66 EUR angemeldet wurden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 583/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c,…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 583/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel Schneider Weber, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Vergütung xxx EUR
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen xxx EUR
Zwischensumme xxx EUR
zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer von xxx EUR xxx EUR
Endbetrag xxx EUR
Der Endbetrag kann der Insolvenzmasse entnommen werden.
Eventuelle Kleinbeträge die sich nach Zahlung der Gerichtskosten und Verteilung ergeben, werden als weitere Auslagen festgesetzt.
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 22.12.2016 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Für den Fall der Aufhebung des Insolvenzverfahrens durch Bestätigung eines Insolvenzplans oder einer vorzeitigen Beendigung durch eine Verfahrenseinstellung ist die Vergütung nach dem Schätzwert der Masse zurzeit der Beendigung des Verfahrens zu berechnen (§ 1 Abs. 1 InsVV).
Die Vergütung wird nach einem Regelsatz ermittelt, der gestaffelt aufgebaut ist. Der Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 2 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen. Er kann sich in Abhängigkeit von der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erhöhen (§ 2 Abs. 2 InsVV).
Je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann die Vergütung den Regelsatz überschreiten oder hinter ihm zurückbleiben (§ 3 InsVV).
Nach der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters beträgt die Masse 1.058.345,55 EUR.
Der auf der Grundlage der Teilungsmasse berechnete Regelsatz der Vergütung beträgt demnach xxx EUR (§ 2 Abs. 1 InsVV). Demgegenüber beläuft sich die Mindestvergütung nach § 2 Abs. 2 InsVV unter Berücksichtigung von 12 Gläubigern auf xxx EUR. Maßgebend für die Festsetzung ist der ermittelte höhere Regelsatz.
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 190 % und damit auf den Betrag von 92.942,13 EUR in der Gesamtschau gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 11.04.2025 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach § 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit des Verwalters. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Neben dem Pauschbetrag waren die dem Verwalter infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Bochum statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 eingesehen werden.
80 IN 583/16
Amtsgericht Bochum, 19.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 583/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Axel Richter, Industriestr. 38 c, 44894 B…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 583/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Axel Richter, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum und Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 43.077.260,66 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 873.007,49 EUR zur Verfügung. Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
80 IN 583/16
Amtsgericht Bochum, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 583/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c,…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 583/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Runkel Schneider Weber, Friedrich-Ebert-Str. 146, 42117 Wuppertal
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
30.06.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.27 aus.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 583/16
Amtsgericht Bochum, 19.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 583/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Axel Richter, Industriestr. 38 c, 44894 B…
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 583/16
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3195 eingetragenen Frank Wollschläger GmbH, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Axel Richter, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum und Herrn Carsten Wollschläger, Industriestr. 38 c, 44894 Bochum
wird Rechtsanwalt Andreas Grund, Viktoriastraße 10, 44787 Bochum zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst - Prüfung der angemeldeten Forderungen Rang 0 / lfd. 9 der Insolvenztabelle . In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
80 IN 583/16
Amtsgericht Bochum, 20.01.2025
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