Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Franz Grunwald GmbH Maler-Meister-Fach-Betrieb
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bergmannstr. 37, 44809 Bochum
Handelsregister
Amtsgericht Bochum HRB 16776
EUID
DER2201.HRB16776
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bochum
Aktenzeichen
80 IN 77/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Franz-Jörg Grunwald
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Bergmannstr. 37, 44809 Bochum
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
(1) Der Gegenstand des Unternehmens sind Maler- und Lackierarbeiten, Bodenlegearbeiten und Vollwärmeschutz. (2) Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Sie kann andere Unternehmen erwerben, Zweigniederlassungen errichten und alle Geschäfte tätigen, die mit dem in Absatz (1) genannten Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franz Grunwald GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Bochum hat angeordnet, dass nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 Abs. 1 InsO). Die Prüfung betrifft die lfd. Nr. 27 bis 36 mit Rang 0 (§ 38 InsO). Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.05.2025. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen die zu prüfenden Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den Forderungen und Urkunden liegen zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum nieder. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 77/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16776 eingetragenen Franz Grunwald GmbH Maler-Meister-Fach-Betrieb, Bergmannstr. 37, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz-Jörg Grunwald, …
Amtsgericht Bochum, Aktenzeichen: 80 IN 77/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 16776 eingetragenen Franz Grunwald GmbH Maler-Meister-Fach-Betrieb, Bergmannstr. 37, 44809 Bochum, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Franz-Jörg Grunwald, Bergmannstr. 37, 44809 Bochum
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Es sollen geprüft werden die Forderungen
Rang 0 (§ 38 InsO)
lfd. Nr. 27 bis lfd. Nr. 36.
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.05.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum, Zimmer Nr. D.1.07 niedergelegt.
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bochum, Josef-Neuberger-Straße 1, 44787 Bochum einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bochum eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
80 IN 77/23
Amtsgericht Bochum, 20.03.2025
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