Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Franziskanerbrüder Betriebs- und Beschäftigungs gGmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
gGmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Hönninger Straße 2, 53547 Hausen/Wied
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Montabaur HRB 20458
EUID
DET2214V.HRB20458
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuwied
Aktenzeichen
21 IN 82/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jens Lieser
Rolle
Sachwalter
Adresse
Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz
Telefon
0261-30479-0
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2024 , 12:00 Uhr
Berichtstermin
10.10.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
04.11.2024
Prüfungstermin
28.11.2024 , 09:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Die Tätigkeit der Gesellschaft ist darauf gerichtet, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, spirituelle Begleitung in Anspruch nehmen wollen oder unter § 53 Nr. 2 AO fallen. 2. Zweck der Gesellschaft sind insbesondere: - die Förderung der Religion gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO, - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO, - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, - die Förderung der Hilfe für Behinderte gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO, - die Förderung des Wohlfahrtswesens als karitative Wesensverwirklichung der Katholischen Kirche gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 9. 3. Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch die Kooperation mit den Einrichtungen des Vereins Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz e. V. mit Sitz in Hausen/Wied sowie den Einrichtungen der Stiftung Hospital St. Wendel gemeinnützige Stiftungsgesellschaft mbH mit Sitz in St. Wendel. Dieses arbeitsteilige Zusammenwirken erfolgt insbesondere in Gestalt der Zurverfügungstellung von Dienstleistungen/Serviceleistungen - zur Unterhaltung von Kranken- und Gesundheitseinrichtungen und Bildungseinrichtungen der Kranken- und Gesundheitspflege, - zur Unterhaltung von Kinder-, Jugend-, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen, - zur Unterstützung und pastoralen Begleitung von hilfsbedürftigen Personen, - zur Unterstützung anderer gemeinnütziger Körperschaften zur Erfüllung der vorstehend aufgeführten Zwecke Die Gesellschaft wirkt zur Erreichung ihrer Zwecke planmäßig sowohl mit dem Franziskanerbrüder vom Heiligen Kreuz e. V. mit Sitz in Hausen/Wied als auch mit der Stiftung Hospital St. Wendel gemeinnützige Stiftungsgesellschaft mbH mit Sitz in St. Wendel zusammen. Die Zwecke der Gesellschaft werden auch verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. 4. In diesem Sinne obliegt der Gesellschaft die Erbringung von Dienstleitungen/Serviceleistungen an Einrichtungen, die auf die Verwirklichung ihrer Zwecke gerichtet sind.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franziskanerbrüder Betriebs- und Beschäftigungs gGmbH ist am 01.09.2024 um 12:00 Uhr eröffnet worden. Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet, wobei die Schuldnerin unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse verwaltet. Der Sachwalter ist Rechtsanwalt Jens Lieser. Die Gläubiger wurden aufgefordert, Insolvenzforderungen bis zum 22.11.2024 bei dem Sachwalter anzumelden. Ein Berichtstermin zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie zur Entscheidung über die Person des Sachwalters und die Einsetzung eines Gläubigerausschusses ist für den 10.10.2024 anberaumt. Der ursprünglich für den 19.12.2024 angesetzte Prüfungstermin wurde aufgehoben; stattdessen wird ein neuer Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 28.11.2024 neu bestimmt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 82/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franziskanerbrüder Betriebs- und Beschäftigungs gGmbH, Hönninger Straße 2, 53547 Hausen (AG Montabaur, HRB 20458), vertr. d.: 1. Joachim Domann, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Bußmann, (Geschäftsführer), 3. Christiane Schilling, (Geschäftsführerin), wurde…
21 IN 82/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Franziskanerbrüder Betriebs- und Beschäftigungs gGmbH, Hönninger Straße 2, 53547 Hausen (AG Montabaur, HRB 20458), vertr. d.: 1. Joachim Domann, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Bußmann, (Geschäftsführer), 3. Christiane Schilling, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Gläubigerversammlung über den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird neu bestimmt auf
Donnerstag, 28.11.2024, 09:00 Uhr, Saal 101, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 04.11.2024,
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Sachwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt.
Der auf Donnerstag, 19.12.2024, 9:00 Uhr, anberaumte Prüfungstermin wird aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Neuwied, 05.09.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
21 IN 82/24: Über das Vermögen der Franziskanerbrüder Betriebs- und Beschäftigungs gGmbH, Hönninger Straße 2, 53547 Hausen (AG Montabaur, HRB 20458), vertr. d.: 1. Joachim Domann, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Bußmann, (Geschäftsführer), 3. Christiane Schilling, (Geschäftsführerin), ist am 01.09.2024 um 12:00 Uhr …
21 IN 82/24: Über das Vermögen der Franziskanerbrüder Betriebs- und Beschäftigungs gGmbH, Hönninger Straße 2, 53547 Hausen (AG Montabaur, HRB 20458), vertr. d.: 1. Joachim Domann, (Geschäftsführer), 2. Dr. Matthias Bußmann, (Geschäftsführer), 3. Christiane Schilling, (Geschäftsführerin), ist am 01.09.2024 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Jens Lieser, Josef-Görres-Platz 5, 56068 Koblenz, Tel.: 0261-30479-0, Fax: 0261- 911 47 29, E-Mail: koblenz@lieser-rechtsanwaelte.de.
Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 22.11.2024 anzumelden;
b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht werden folgende Termine abgehalten:
1. am: Donnerstag, 10.10.2024, 09:00 Uhr, 125, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie Stellungnahme des Sachwalters (Berichtstermin);
der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO)
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,
2. am: Donnerstag, 19.12.2024, 09:00 Uhr, 125, 1. Stock, Amtsgericht Neuwied, Hermannstr. 39, 56564 Neuwied eine Gläubigerversammlung (Prüfungstermin), in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden.
Hinweis:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neuwied, Hermannstraße 39, 56564 Neuwied einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Neuwied, 02.09.2024
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