Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Hilden
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
e.V.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf VR 30007
EUID
DER1101.VR30007
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
503 IN 94/24
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Georg F. Kreplin
Adresse
Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.09.2024 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
20.10.2024
Berichtstermin
10.11.2024
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 01.09.2024 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren über das Vermögen des im Vereinsregister unter VR 30007 eingetragenen Vereins Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Hilden eröffnet. Anlass ist drohende Zahlungsunfähigkeit. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Georg F. Kreplin ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 20.10.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 10.11.2024. Ab dem 28.10.2024 werden die Tabelle mit den Forderungen, die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf zur Einsicht niedergelegt. Ein schriftlicher Widerspruch gegen Forderungen muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Das Verfahren wird zunächst schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 94/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter VR 30007 eingetragenen Verein Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Hilden, Gerresheimer Straße 20b, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Marc Kürten, u…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 503 IN 94/24
Über das Vermögen
des im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter VR 30007 eingetragenen Verein Freizeitgemeinschaft Behinderte und Nichtbehinderte e.V. Hilden, Gerresheimer Straße 20b, 40721 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Marc Kürten, und Herrn Michael Krambrock,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.09.2024, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Georg F. Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 10.11.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 28.10.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.339 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner des Schuldners (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
503 IN 94/24
Düsseldorf, 01.09.2024
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