Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Friedrich Henkel Feinmechanik KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
KG
Bundesland
Hessen
Adresse
Friedrich-Henkel-Straße, 63110 Rodgau
Handelsregister
Amtsgericht Offenbach am Main HRA 21108
EUID
DEM1114.HRA21108
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 119/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Netzel
Kanzlei
Brinkmann & Partner
Adresse
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main
Telefon
069/37 0022-0
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
19.02.2024
Eröffnung
02.05.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.06.2024
Widerspruchsfrist
12.07.2024
Berichtstermin
19.07.2024 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
10.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Rodgau, ist am 19.02.2024 im Antragsverfahren mit der Anordnung vorläufiger Maßnahmen begonnen worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Sebastian Netzel bestellt. Am 02.05.2024 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Rechtsanwalt Sebastian Netzel ist zum Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.06.2024 anzumelden. Für den 19.07.2024 ist ein Berichtstermin angesetzt, auf dem über verschiedene Beschlussgegenstände, darunter die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters und die Betriebsfortführung, entschieden werden soll. Das schriftliche Prüfungsverfahren für angemeldete Forderungen ist angeordnet worden. Widersprüche gegen Forderungen können bis zum 12.07.2024 eingelegt werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die Eintragung der Prüfungsergebnisse in die Insolvenztabelle. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
8 IN 119/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Friedrich-Henkel-Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21108), vertr. d.: Peter Rene Henkel, 63110 Rodgau, (Gesellschafter), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren a…
8 IN 119/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Friedrich-Henkel-Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21108), vertr. d.: Peter Rene Henkel, 63110 Rodgau, (Gesellschafter), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 8 IN 119/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Friedrich-Henkel-Straße 1, 63110 Rodgau, ist am 19.02.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zusti…
Az.: 8 IN 119/24 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Friedrich-Henkel-Straße 1, 63110 Rodgau, ist am 19.02.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111 bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.02.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäftsnummer: 8 IN 119/24. Am 02.05.2024 um 09:00 Uhr ist über das Vermögen der Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Friedrich-Henkel-Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21108), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmare…
Geschäftsnummer: 8 IN 119/24. Am 02.05.2024 um 09:00 Uhr ist über das Vermögen der Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Friedrich-Henkel-Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main , HRA 21108), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 21.06.2024 (Anmeldefrist);
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Freitag, 19.07.2024, 10:00 Uhr, Einlaß in den Saal: ab 9:30 Uhr, Saal 16-103 (Altbau), Amtsgericht Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K16/Altbau - Zugang über Kaiserstraße 18/Neubau), 63065 Offenbach am Main, eine Gläubigerversammlung (Berichtstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO);
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68
InsO);
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO);
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Die
Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan
auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in
späteren Terminen ändern (§ 157 InsO);
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll;
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder die Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162, 163 InsO).
Hinweis:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Hinsichtlich der Prüfung der angemeldeten Forderungen wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, Widersprüche gegen angemeldete Forderungen bis zum 12.07.2024 (Stichtag, der dem Prüfungstermin im schriftlichen Verfahren entspricht) schriftlich bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Prüfungsergebnisse in der Insolvenztabelle vermerkt.
Im Widerspruch ist jeweils anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweis:
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der
Zustellungen beauftragt.
WICHTIG:
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern, die beabsichtigen, zum Berichtstermin am 19.07.2024 zu erscheinen, werden - rein aus organisatorischen Gründen - dringend gebeten, ihre Absicht (im Falle von Bevollmächtigten bitte auch unter Nennung der vertretenen Personen) möglichst spätestens bis zum 09.07.2024 schriftlich beim Insolvenzverwalter anzuzeigen ! Dies gilt auch für Personen, die durch einen Bevollmächtigten vertreten werden, aber zudem selbst erscheinen wollen, sowie für Begleitpersonen !
Gläubiger oder Bevollmächtigte von Gläubigern werden dringend aufgefordert,
a) einen gültigen Bundespersonalausweis oder einen gültigen Reisepass
b) im Falle des Erscheinens als Bevollmächtigter von Gläubigern
ausreichende Vollmachten im Original für die Akten
zum Termin vorzulegen !
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.05.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Offenbach am Main
02.05.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 119/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Friedrich-Henkel-Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRA 21108),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEURER & VOS Rechtsanwälte Gb…
Amtsgericht Offenbach am Main
02.05.2024
- Insolvenzgericht -
8 IN 119/24
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friedrich Henkel Feinmechanik KG, Friedrich-Henkel-Straße 1, 63110 Rodgau (AG Offenbach am Main, HRA 21108),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte THEURER & VOS Rechtsanwälte GbR, Friedrichstraße 52, 60323 Frankfurt am Main,
wird heute um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Sebastian Netzel, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/37 0022-0, Fax: 069/37 0022-111.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss wird beibehalten.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
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