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Insolvenzprofil
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co.KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Potsdam HRA 4155
EUID
DEG1312.HRA4155
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Potsdam
Aktenzeichen
35 IN 523/10
Phase
Schlusstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski
Adresse
Kirchblick 11, 14129 Berlin
Termine & Fristen
Schlusstermin
04.05.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski bestellt. Im Verfahrensverlauf wurden die Vergütung des Verwalters sowie die Auslagenpauschale festgesetzt. Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 4.171.292
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 523/10
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vert…
35 IN 523/10
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Schröder, Gebhardtstraße 12, 14712 Rathenow und den Geschäftsführer Herrn Ingo Friese, Weidenweg 5, 14712 Rathenow wurden die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin festgesetzt.
Gründe: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 9. Juli 2010 bis zum 14. September 2010 ausgeübt. Es besteht gem. §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 63 InsO i.V.m. § 11 InsVV ein gesonderter Anspruch auf Vergütung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung berechnet sich gemäß § 10 InsVV in entsprechender Anwendung des ersten Abschnittes der InsVV. Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bezogen auf das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt hat. Der Wert des Vermögens zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrug 437.359,99 €. Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 60% für Arbeitnehmerangelegenheiten und der erheblichen Befassung mit Aus- und Absonderungsrechten festgesetzt.
Zusätzlich erfolgte die Festsetzung der Auslagenpauschale und der Umsatzsteuer (§§ 7, 8 InsVV). Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der
weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 523/10, Amtsgericht Potsdam, 31. März 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 523/10
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vert…
35 IN 523/10
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Schröder, Gebhardtstraße 12, 14712 Rathenow und den Geschäftsführer Herrn Ingo Friese, Weidenweg 5, 14712 Rathenow wurde die Vergütung des Verwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Wittkowski, Kirchblick 11, 14129 Berlin festgesetzt.
Gründe: Gem. § 63 InsO hat der Verwalter einen Anspruch auf Vergütung für seine Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen, der sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) richtet. Die Insolvenzmasse beträgt im Verfahren 1.355,515,20 EUR.
Es wurde die Regelvergütung nebst Zuschlägen in Höhe von 446% festgesetzt, §§ 2, 3 InsVV a.F. An vom Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Masse keine Vergütung gezahlt. Zusätzlich zur Vergütung wurde für die Übertragung der Zustellung auf den Verwalter gemäß § 8 InsO eine Aufwandsentschädigung für die Vornahme von 211 Zustellungen gewährt. Weiterhin wurde die Auslagenpauschale in Höhe von 30% der Vergütung gem. § 8 Abs. 3 InsVV sowie die Umsatzsteuer für Vergütung und Auslagen gem. § 7 InsVV festgesetzt.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die sofortige Beschwerde ist schriftlich einzulegen (auch per Telefax) oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf auf einem sicheren Übermittlungsweg oder an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts übermittelt werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
35 IN 523/10, Amtsgericht Potsdam, 31. März 2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
35 IN 523/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines …
35 IN 523/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Schröder, Gebhardtstraße 12, 14712 Rathenow und den Geschäftsführer Herrn Ingo Friese, Weidenweg 5, 14712 Rathenow wurde der Schlusstermin zur:
ggf. Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen
Erörterung der Schlussrechnung des Verwalters
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
bestimmt auf den 4. Mai 2026. Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zu diesem Stichtag bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf dieser Frist.
Die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Potsdam, 31. März 2026, 35 IN 523/10
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Schröder, Geb…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Schröder, Gebhardtstraße 12, 14712 Rathenow und den Geschäftsführer Herrn Ingo Friese, Weidenweg 5, 14712 Rathenow
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, des Amtsgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10 - 12, 14469 Potsdam, AZ: 35 IN 523/10 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus.
Die Summe der zu berücksichtigenden Forderungen gemäß § 38 InsO beträgt 4.171.292,29 EUR. Zur Verteilung an die Gläubiger steht eine Masse von 705.699,99 EUR zur Verfügung, wovon noch die restlichen Massekosten in Abzug kommen. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen.
Amtsgericht Potsdam, 35 IN 523/10, 29.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Schröder, Geb…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Schröder, Gebhardtstraße 12, 14712 Rathenow und den Geschäftsführer Herrn Ingo Friese, Weidenweg 5, 14712 Rathenow hat der Verwalter am 25. Mai 2023 einen Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Verwaltung gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle Insolvenz des Amtsgerichts eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 6. März 2025, 35 IN 523/10
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Schröder, Geb…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Friese Unternehmensgruppe GmbH & Co. KG (Registergericht: AG Potsdam HRA 4155 P), Jahnstraße 34, 14712 Rathenow, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Friesen Unternehmensgruppe GmbH, ebenda, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ines Schröder, Gebhardtstraße 12, 14712 Rathenow und den Geschäftsführer Herrn Ingo Friese, Weidenweg 5, 14712 Rathenow hat der Verwalter am 25. Mai 2023 einen Antrag auf Festsetzung der Regelvergütung mit Zuschlägen gestellt. Der Antrag kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam eingesehen werden. Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit, binnen einer Frist von 4 Wochen ab Veröffentlichung zum Antrag Stellung zu nehmen.
Amtsgericht Potsdam, 6. März 2025, 35 IN 523/10
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