Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FrischeLuft GmbH & Co. KG Ambulante Pflege
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Kirchspiel 89, 59077 Hamm
Handelsregister
Amtsgericht Hamm HRA 4294
EUID
DER2404.HRA4294
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
259 IN 1042/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Michael Bien
Adresse
Goethestraße 2, 59065 Hamm
Telefon
02381/924200
Termine & Fristen
Antragseingang
26.09.2024
Eröffnung
03.02.2025 , 09:46 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
06.02.2025
Forderungsanmeldefrist
30.03.2025
Einsichtnahme Unterlagen
09.04.2025
Berichts- und Prüfungstermin
30.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FrischeLuft GmbH & Co. KG Ambulante Pflege ist am 03.02.2025 um 09:46 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Antragsstellerin war die Schuldnerin selbst, wobei der Antrag am 26.09.2024 bei Gericht eingegangen ist. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Michael Bien ernannt worden. Die Gläubiger haben Forderungen bis zum 30.03.2025 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 30.04.2025. Bis zu diesem Datum können Stellungnahmen zu verschiedenen Verfahrensaspekten eingereicht werden. Die Unterlagen liegen ab dem 09.04.2025 zur Einsicht aus. Am 06.02.2025 ist die Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter bei Gericht eingegangen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 1042/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4294 eingetragenen FrischeLuft GmbH & Co. KG Ambulante Pflege, Kirchspiel 89, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerich…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 1042/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4294 eingetragenen FrischeLuft GmbH & Co. KG Ambulante Pflege, Kirchspiel 89, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10033 eingetragene FrischeLuft Beteiligungs GmbH, Kirchspiel 89, 59077 Hamm, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bianca Gangloff,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 03.02.2025, um 09:46 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm, Telefon: 02381/924200, Fax: 023819242020.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 30.04.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 09.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.308 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
259 IN 1042/24
Dortmund, 03.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 1042/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4294 eingetragenen FrischeLuft GmbH & Co. KG Ambulante Pflege, Kirchspiel 89, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Hand…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 1042/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4294 eingetragenen FrischeLuft GmbH & Co. KG Ambulante Pflege, Kirchspiel 89, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10033 eingetragene FrischeLuft Beteiligungs GmbH, Kirchspiel 89, 59077 Hamm, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bianca Gangloff,
ist am 06.02.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
259 IN 1042/24
Amtsgericht Dortmund, 10.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 1042/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4294 eingetragenen FrischeLuft GmbH & Co. KG Ambulante Pflege, Kirchspiel 89, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, d…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 1042/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 4294 eingetragenen FrischeLuft GmbH & Co. KG Ambulante Pflege, Kirchspiel 89, 59077 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10033 eingetragene FrischeLuft Beteiligungs GmbH, Kirchspiel 89, 59077 Hamm, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Bianca Gangloff,
ist am 02.10.2024, um 11:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
259 IN 1042/24
Amtsgericht Dortmund, 02.10.2024
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