Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 5007
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Fritz Metz GmbH & Co. KG
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Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hagener Straße 400, 58239 Schwerte
Handelsregister
Amtsgericht Hagen HRA 5007
EUID
DER2602.HRA5007
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hagen
Aktenzeichen
109 IN 65/14
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer
Adresse
Königswall 21, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung
20.04.2026 , 08:13 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fritz Metz GmbH & Co. KG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 5007, ist am 20.04.2026 um 8:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden (§ 200 InsO). Der Schuldner wird gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Storsberg GmbH (HRB 9630 AG Hagen), vertreten durch Geschäftsführer Arne Storsberg. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer bestellt. Gegen den Beschluss der Aufhebung steht dem Schuldner sowie jedem weiteren Beteiligten, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen einzureichen und muss binnen zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung eingehen. Die Zustellung gilt als bewirkt, sobald zwei Tage nach der Veröffentlichung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 65/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 5007 eingetragenen Fritz Metz GmbH & Co. KG, Hagener Str. 400, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Am…
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 109 IN 65/14
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRA 5007 eingetragenen Fritz Metz GmbH & Co. KG, Hagener Str. 400, 58239 Schwerte, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB 9630 eingetragene Storsberg GmbH, Hagener Str. 400, 58239 Schwerte, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Arne Storsberg, Adolfstraße 15 , 42655 Solingen,
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Markus Wischemeyer, Königswall 21, 44137 Dortmund
wird heute, am 20.04.2026, um 8:13 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hagen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
109 IN 65/14
Amtsgericht Hagen, 20.04.2026
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