Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FRM Belgien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 243717
EUID
DED2601V.HRB243717
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1542 IN 86/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Eröffnung
03.04.2024 , 09:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.05.2024
Widerspruchsfrist
02.07.2024
Forderungsanmeldefrist nachträglich
10.07.2026
Widerspruchsfrist nachträglich
10.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRM Belgien GmbH, Forststraße 2, 85653 Aying, ist am 03.04.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Landsberger Straße 191, 80687 München, bestellt worden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres gemäß § 5 Abs. 2 InsO schriftlich durchgeführt. Die Insolvenzgläubiger sind aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Beteiligte haben die Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 02.07.2024 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Anträge auf Beschlussfassungen über bestimmte Angelegenheiten, wie die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters oder die Einsetzung eines Gläubigerausschusses, müssen ebenfalls bis zum 02.07.2024 gestellt werden, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Der Insolvenzverwalter ist gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die Zustellungen durchzuführen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRM Belgien GmbH ist am 03.04.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Strüwind bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2024 anzumelden. Das Verfahren wird …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRM Belgien GmbH ist am 03.04.2024 um 09:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit eröffnet worden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stefan Strüwind bestellt worden. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 21.05.2024 anzumelden. Das Verfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt. Beteiligte konnten bis zum 02.07.2024 Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen einlegen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist die Prüfung einer nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (Tabellenblattnummer 1) im schriftlichen Verfahren erfolgt. Die Frist zur Einlegung von Widerspruch gegen diese Forderung endete am 10.08.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 86/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
FRM Belgien GmbH, Forststraße 2, 85653 Aying, vertreten durch die Geschäftsführer Breitenthaler Manfred und Kuen Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 243717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Seitz Rechts…
1542 IN 86/24
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In dem Verfahren über den Antrag d.
FRM Belgien GmbH, Forststraße 2, 85653 Aying, vertreten durch die Geschäftsführer Breitenthaler Manfred und Kuen Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 243717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Seitz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Broadway Office, Breite Straße 29/31, 40213 Düsseldorf
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 03.04.2024 um 09.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Stefan Strüwind
Landsberger Straße 191, 80687 München
Telefon: +49(89)21 23 14-0
Telefax: +49(89)21 23 14-30
Email: mail@lecon.eu
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 21.05.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 02.07.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 10.01.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 08.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1542 IN 86/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FRM Belgien GmbH, Forststraße 2, 85653 Aying, vertreten durch die Geschäftsführer Breitenthaler Manfred und Kuen Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 243717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte S…
1542 IN 86/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
FRM Belgien GmbH, Forststraße 2, 85653 Aying, vertreten durch die Geschäftsführer Breitenthaler Manfred und Kuen Andreas
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 243717
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Seitz Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB, Broadway Office, Breite Straße 29/31, 40213 Düsseldorf
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1. Die Prüfung der bis 10.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 1 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.08.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 10.07.2026
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