Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FRUITLAND GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 130241
EUID
DEK1101.HRB130241
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67b IN 285/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Saskia Hübner
Rolle
vorläufige Insolvenzverwalterin
Adresse
Caffamacherreihe 16, 20355 Hamburg
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.11.2025 , 10:48 Uhr
Aufhebung
29.01.2026
Einstellung
29.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FRUITLAND GmbH sind am 18.11.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, wobei Rechtsanwältin Saskia Hübner zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt ist. Die am 18.11.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sind durch Beschluss vom 29.01.2026 wieder aufgehoben worden. Der am 17.11.2025 eingegangene Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist durch Beschluss vom 29.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130241 eingetragenen FRUITLAND GmbH, ehemals: Banksstraße 28, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Birol Ünbasti,
Geschäftszweig…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130241 eingetragenen FRUITLAND GmbH, ehemals: Banksstraße 28, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Birol Ünbasti,
Geschäftszweig: Großhandel mit Obst und Gemüse und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme
sind die am 18.11.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 29.01.2026 aufgehoben worden.
67b IN 285/25
Amtsgericht Hamburg, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130241 eingetragenen FRUITLAND GmbH, ehemals: Banksstraße 28, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Birol Ünbasti,
Geschäftszweig…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130241 eingetragenen FRUITLAND GmbH, ehemals: Banksstraße 28, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Birol Ünbasti,
Geschäftszweig: Großhandel mit Obst und Gemüse und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme
ist der am 17.11.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 01.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 29.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
67b IN 285/25
Amtsgericht Hamburg, 29.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130241 eingetragenen FRUITLAND GmbH, ehemals: Banksstraße 28, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Birol Ünbasti
Geschäftszweig:…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 285/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 130241 eingetragenen FRUITLAND GmbH, ehemals: Banksstraße 28, 20097 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Birol Ünbasti
Geschäftszweig: Großhandel mit Obst und Gemüse und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, mit Ausnahme
ist am 18.11.2025, um 10:48 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Saskia Hübner, Caffamacherreihe 16 , 20355 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67b IN 285/25
Amtsgericht Hamburg, 18.11.2025
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