Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals S+S KreativPartner GmbH) ist eröffnet. Das Amtsgericht Hannover hat angeordnet, dass die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren erfolgt (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO). Als Stichtag für den besonderen Prüfungstermin wurde der 28.07.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die verspätet angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingehen. Die ergänzte Insolvenztabelle sowie die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht niedergelegt. Zudem wurde den Gläubigern und der Schuldnerin Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters innerhalb einer Frist von einer Woche ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals S+S KreativPartner GmbH) ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 28.07.2025 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf wurden Vergütungen und Auslagen sowohl des vorläufi…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals S+S KreativPartner GmbH) ist eröffnet. Zunächst wurde die Prüfung nach Ablauf der Anmeldefrist angeordnet, wobei der Stichtag auf den 28.07.2025 festgelegt wurde. Im weiteren Verlauf wurden Vergütungen und Auslagen sowohl des vorläufigen als auch des endgültigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt. Ein besonderer Gläubigertag war für den 07.09.2026 angesetzt, um über die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse zu entscheiden; eine Verfahrenseinstellung unterbleibt jedoch bei Zahlung eines Vorschusses auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.546,13 EUR. Aktuell soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 11.734,40 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 57.571,63 EUR zu berücksichtigen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angeme…
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.07.2025 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 16.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vo…
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 1 Woche ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Hannover, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung e…
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 07.09.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.546,13 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Hannover, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist au…
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jens Wilhelm V, Hohenzollernstraße 53, 30161 Hannover, Tel.: 0511 696846-0, Fax: 0511 696846-79 hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:
Der verfügbare Massebestand beträgt 11.734,40 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 57.571,63 EUR zu berücksichtigen.
Amtsgericht Hannover, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt J…
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag, der nach der Berichtigung gemäß § 207 Abs. 3 InsO auf den festgesetzten Betrag entfällt, nach Rechtskraft des Beschlusses, der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 56,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 16 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt wo…
907 IN 497/22 - 5 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FS Digitalagentur Hannover GmbH (ehemals: S+S KreativPartner GmbH), Brüsseler Straße 12, 30539 Hannover (AG Hannover, HRB 51835), vertr. d.: Friedrich Schneider, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Jens Wilhelm V festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 11 InsVV a. F. i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag, der nach der Berichtigung gemäß § 207 Abs. 3 InsO auf den festgesetzten Betrag entfällt, nach Rechtskraft des Beschlusses, der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 12.06.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen für die Tätigkeit als vorläufiger Insolvenzverwalter.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 06.07.2026
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