Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FSC Financial Service Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Bayern
Adresse
Ganghoferstr. 96, 81373 München
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München HRB 144668
EUID
DED2601V.HRB144668
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
404 IN 2220/14
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Bernhard Wolfgang Geg
Termine & Fristen
Festsetzung Vergütung Insolvenzverwalter
18.05.2026
Frist Stellungnahmen Schlussrechnung
13.07.2026
Gegenstand des Unternehmens
Beratung über, Vermittlung und Abschluß von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen; Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft sowie Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß solcher Verträge; ferner Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere stillen Beteiligungen, für eigene Rechnung. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 KWG bedürfen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FSC Financial Service Consulting GmbH ist eröffnet. Das Verfahren wird im schriftlichen Verfahren durchgeführt. Die abschließende Gläubigerversammlung findet vor Einstellung des Verfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit statt. Insolvenzgläubiger haben Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse sowie Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis schriftlich bis zum 13.07.2026 beim Amtsgericht Leipzig einzureichen. Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Der Insolvenzverwalter erklärt, dass bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis Forderungen von 511.414,28 EUR zu berücksichtigen sind. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung. Die Vergütung des Insolvenzverwalters ist am 18.05.2026 festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2220/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FSC Financial Service Consulting GmbH, Ganghofer Straße 96, 81373 München, Amtsgericht München , HRB 144668
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Wolfgang Geg
- wird die abschließende Gläubigervers…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2220/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FSC Financial Service Consulting GmbH, Ganghofer Straße 96, 81373 München, Amtsgericht München , HRB 144668
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Wolfgang Geg
- wird die abschließende Gläubigerversammlung vor Einstellung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt.
|Stellungnahmen zur Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Stellungnahmen zur Vorgehensweise bei nicht verwertbaren Gegenständen der Insolvenzmasse,
|Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 13.07.2026 beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Verteilung gemäß Schlussverzeichnis zu berücksichtigen sind Forderungen von 511.414,28 EUR. Zur Verteilung steht keine Masse zur Verfügung."
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2220/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FSC Financial Service Consulting GmbH, Ganghofer Straße 96, 81373 München, Amtsgericht München , HRB 144668
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Wolfgang Geg
- wurde die Vergütung des Insolvenzver…
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 404 IN 2220/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FSC Financial Service Consulting GmbH, Ganghofer Straße 96, 81373 München, Amtsgericht München , HRB 144668
vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Wolfgang Geg
- wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 18.05.2026 festgesetzt auf Vergütung ... EUR, Auslagen ... EUR, Umsatzsteuer ... EUR.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens gemäß § 5 Abs. 2 InsO und der unter Ziffer 2 genannten Punkte kann das Rechtsmittel der befristeten Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RpflG (im Folgenden: Erinnerung) eingelegt werden.
Gegen die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters bzw. Treuhänders kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt. Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der befristeten Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RpflG (im Folgenden: Erinnerung), eingelegt werden.
Für die Einlegung des Rechtsmittels der Beschwerde oder für die Einlegung des Rechtsmittels der Erinnerung ist zu beachten: Die Beschwerde/ Erinnerung ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen (Beschwerde-/Erinnerungsfrist) bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Notfrist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, wenn nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Soll die Bekanntgabe im Ausland bewirkt werden, gilt das Schriftstück zwei Wochen nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde/Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde-/Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde/Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden. Die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.Die Beschwerde/Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde/Erinnerung dagegen eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerde- / Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde/Erinnerung soll begründet werden. Das Rechtsmittel kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
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