Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FSC Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Max-Planck-Straße 16, 61381 Friedrichsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 14648
EUID
DEM1202.HRB14648
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 39/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Adresse
Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
22.10.2025
Aufhebung
22.12.2025
Gegenstand des Unternehmens
Verwaltung eigenen Vermögens. Halten und Verwalten von In- und ausländischen Beteiligungen sowie Halten und Verwalten von In-und ausländischem Grundbesitz.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FSC Projektentwicklungsgesellschaft mbH mit Sitz in Friedrichsdorf wurde am 22.10.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet. Zu diesem Zweck ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Im Zuge dessen wurde ein besonderes Verwaltungs- und Verfügungsverbot gemäß § 22 Abs. 1 InsO hinsichtlich der Forderungen gegen die Commerzbank AG sowie der im Besitz dieses Instituts befindlichen sonstigen Vermögenswerte auferlegt. Am 22.1erm 2025 ist das Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen worden. Infolgedessen sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 22.10.2025 am 22.12.2025 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 39/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FSC Projektentwicklungsgesellschaft mbH, zur Zeit ohne gesetzlichen Vertreter,ehemals geschäftsansässig Max-Planck-Str. 16, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14648), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.12.2025 …
61 IN 39/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FSC Projektentwicklungsgesellschaft mbH, zur Zeit ohne gesetzlichen Vertreter,ehemals geschäftsansässig Max-Planck-Str. 16, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14648), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 22.12.2025 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO.
Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 22.10.2025 sind am 22.12.2025 aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe an.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 39/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FSC Projektentwicklungsgesellschaft mbH, zur Zeit ohne gesetzlichen Vertreter, Max-Planck-Str. 16, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14648), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 22.10.202…
61 IN 39/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FSC Projektentwicklungsgesellschaft mbH, zur Zeit ohne gesetzlichen Vertreter, Max-Planck-Str. 16, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14648), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 22.10.2025 am 22.12.2025 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 22.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
61 IN 39/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FSC Projektentwicklungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF, Max-Planck-Str. 16, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14648), ist am 22.10.2025 die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen …
61 IN 39/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FSC Projektentwicklungsgesellschaft mbH, vertr. d. d. GF, Max-Planck-Str. 16, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14648), ist am 22.10.2025 die vorläufige Verwaltung über das Vermögen der Schuldnerin angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, Schöne Aussicht 6, 61348 Bad Homburg v.d.Höhe bestellt worden. Der Schuldnerin ist ein besonderes Verwaltungs- und Verfügungsverbot entsprechend § 22 Abs.1 InsO hinsichtlich ihrer Forderungen gegen die Commerzbank AG und hinsichtlich der sonstigen Vermögenswerte der Schuldnerin im Besitz dieses Kreditinstituts auferlegt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 22.10.2025
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