Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 9080
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FTex Tönisvorst GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Maysweg 9, 47918 Tönisvorst
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 9080
EUID
DER1402.HRB9080
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 36/18
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Frank Baumgarten
Rolle
gesetzlich vertreten
Adresse
Hans-Böckler-Straße 179, 46242 Bottrop
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.02.2024
Prüfungstermin
28.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung von Fasern, Fäden, Stoffen und Textilien aller Art, insbesondere von Feria- und Auschon-Erzeugnissen, von Wäsche, Bekleidung, Teppichen und Gardinen, von Schuhen und Lederwaren, von Reinigungs- und Färbemitteln für Textilien, sowie der Handel mit derartigen Waren, mit kosmetischen Artikeln, mit Haushaltswaren und - Maschinen, mit Lebensmitteln und Getränken. Daneben kann die Gesellschaft Schriften für Mode und Handarbeiten vertreiben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTex Tönisvorst GmbH ist beim Amtsgericht Krefeld anhängig. Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Für die Forderungen mit den laufenden Nummern 41 bis 51 war der Prüfungsstichtag der 29.02.2024. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wurden die Forderungsanmeldungen mit der laufenden Nummer 52 geprüft, wobei der entsprechende Prüfungsstichtag auf den 28.03.2025 festgelegt wurde. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden waren zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld niedergelegt. Gegen die Beschlüsse steht jedem Beteiligten, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu, der binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingereicht werden muss.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 36/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9080 eingetragenen FTex Tönisvorst GmbH, Maysweg 9, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Baumgarten, Hans-Böckler-Straße 179, 46242…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 36/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9080 eingetragenen FTex Tönisvorst GmbH, Maysweg 9, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Baumgarten, Hans-Böckler-Straße 179, 46242 Bottrop
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Geprüft wird/werden die Forderung/en lfd. Nr.: 41 bis 51
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.02.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
90 IN 36/18
Amtsgericht Krefeld, 29.01.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 36/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9080 eingetragenen FTex Tönisvorst GmbH, Maysweg 9, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Baumgarten, Hans-Böckler-Straße 179, 46242…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 36/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 9080 eingetragenen FTex Tönisvorst GmbH, Maysweg 9, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Baumgarten, Hans-Böckler-Straße 179, 46242 Bottrop
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.03.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Geprüft wird/werden die Forderungsanmeldung/en: Lfd. Nr. 52
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
90 IN 36/18
Amtsgericht Krefeld, 28.02.2025
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