Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 7741
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Insolvenzprofil
FTG Finanztreuhand Gesellschaft für Grundbesitzanlagen und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Marienburger Straße 36, 50968 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRA 7741
EUID
DER3306.HRA7741
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 140/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Beschluss
07.08.2025
Niederschrift
22.10.2025
Aufhebung
05.11.2025
Berichtigung
03.03.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTG Finanztreuhand Gesellschaft für Grundbesitzanlagen und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG ist Gegenstand einer Berichtigungsbekanntmachung des Amtsgerichts Köln. Das Gericht berichtigt den Beschluss vom 07.08.2025, die Niederschrift vom 22.10.2025 und den Aufhebungsbeschluss vom 05.11.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit im Rubrum. Durch die Berichtigung wird die korrekte Bezeichnung des Schuldners und seiner gesetzlichen Vertretung sowie der Verfahrensbevollmächtigten festgelegt. Das Verfahren ist aufgehoben. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 140/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 7741 eingetragenen FTG Finanztreuhand Gesellschaft für Grundbesitzanlagen und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Marienburger Str. 36, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch d…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 140/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 7741 eingetragenen FTG Finanztreuhand Gesellschaft für Grundbesitzanlagen und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Marienburger Str. 36, 50968 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57414 eingetragene FTG Finanztreuhand GmbH, Marienburger Str. 36, 50968 Köln, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Barth-Basche, Marienburger Str. 36, 50968 Köln
Verfahrensbevollmächtigte
ATN d'Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln,
werden der Beschluss vom 07.08.2025, die Niederschrift vom 22.10.2025 und der Aufhebungsbeschluss vom 05.11.2025 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass das Rubrum wie folgt lautet:
In dem Insolvevenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 7741 eingetragenen
FTG Finanztreuhand Gesellschaft für Grundbesitzanlagen und Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Marienburger Str. 36, 50968 Köln,
gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 57414 eingetragene FTG Finanztreuhand GmbH, Marienburger Str. 36, 50968 Köln,
diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Andrea Barth-Basche, Marienburger Str. 36, 50968 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Sonstige ATN d'Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Köln, 03.03.2026
Amtsgericht
70c IN 140/23
Amtsgericht Köln, 03.03.2026
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