Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
FULLMASCH GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Düsseldorfer Straße 100, 47809 Krefeld
Handelsregister
Amtsgericht Krefeld HRB 14017
EUID
DER1402.HRB14017
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
90 IN 39/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführer Shifa Yan, Jiao Yu Lu 66 Hao, Z Dong 4034, CHN-312000 Shaoxing, Pao Jiang
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter (als Vertreter des Schuldners im Textkontext zur Vergütung genannt)
Gegenstand des Unternehmens
Die Herstellung, der Vertrieb, das Design, die Forschung, die Entwicklung, die Montage, Beratungsleistungen im Bereich von Maschinen und Anlagen im Bereich des Umweltschutzes, die Wiederverwertung von Alt- und Rohstoffen, An-, Verkauf und Vermittlung von Immobilien und Mietobjekten, sowie Beratung und Betreuung bei der Migration von ausländischen, insbesondere chinesischen, Staatsbürgern. Des Weiteren der internationale Handel mit Waren aller Art, abgesehen von genehmigungspflichtigen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen, insbesondere mit Grundstoffen für die chemische Industrie, Verpackungsmaterial und Recyclingmaterial, Baumaterial, Beschlägen, Möbeln, Textilprodukten und Hilfsstoffen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der FULLMASCH GmbH, Friedrichstr. 49, 478/800 Krefeld, sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14017 eingetragenen FULLMASCH GmbH, Friedrichstr. 49, 47800 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shifa Yan, Jiao Yu Lu 66 Hao, Z Dong 4034, CHN-312000 Sh…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 90 IN 39/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 14017 eingetragenen FULLMASCH GmbH, Friedrichstr. 49, 47800 Krefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Shifa Yan, Jiao Yu Lu 66 Hao, Z Dong 4034, CHN-312000 Shaoxing, Pao Jiang, Zhejiang
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 47 eingesehen werden.
90 IN 39/19
Amtsgericht Krefeld, 18.06.2026
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